Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am 13.10.2026 gegen zwei Angeschuldigte Anklage wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung erhoben. Es geht um den Überfall auf den Netto Marken-Discount in Nittendorf, Ortsteil Undorf, am 26.07.2022. Die Anklage ging an das Amtsgericht Regensburg – Jugendschöffengericht.
Dem heute 23-jährigen Angeschuldigten, der laut Staatsanwaltschaft zur Tatzeit 19 Jahre alt war, wird vorgeworfen, am Abend des 26.07.2022 gegen 20 Uhr den Supermarkt in Nittendorf/Undorf mit einer geladenen Schreckschusspistole betreten zu haben. Er soll ein Brecheisen mitgeführt haben. Laut Anklage soll er einen Supermarktmitarbeiter unter Vorhalt der Schreckschusspistole dazu gebracht haben, einen Tresor aufzubrechen und das darin befindliche Bargeld in Höhe von 18.210 Euro herauszugeben.
Anschließend soll der Angeschuldigte zu Fuß geflohen sein. Ein männlicher Supermarktmitarbeiter verfolgte ihn. Dem Angeschuldigten wird weiter vorgeworfen, mehrere Schüsse aus der Schreckschusswaffe in Richtung des Mitarbeiters abgegeben zu haben, um diesen von der weiteren Verfolgung abzuhalten.
Die weibliche Mitangeschuldigte ist heute 34 Jahre alt und war zur Tatzeit 30. Sie ist Mitarbeiterin des Supermarktes. Ihr wird Beihilfe zur Tat vorgeworfen. Sie soll dem männlichen Angeschuldigten ihr Insiderwissen über die räumlichen Gegebenheiten im Markt und den Standort des Tresors offenbart haben.
Der Überfall ereignete sich am Abend des 26.07.2022, wenige Minuten vor Ladenschluss. Auch TVA hat damals berichtet. Nach mehrjährigen Ermittlungen wurden die beiden dringend Tatverdächtigen im August 2026 festgenommen. Das Amtsgericht Regensburg erließ gegen beide Untersuchungshaftbefehle. Beide befinden sich weiterhin in bayerischen Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft.
Die Anklage erging zum Jugendschöffengericht, weil der männliche Angeschuldigte bei der Tat noch Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes war. Deshalb kommt die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht.
Beide Angeschuldigten haben sich zum Tatvorwurf bislang nicht geäußert. Für sie gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Regensburg / MF