Die Staatsanwaltschaft Regensburg erhebt nun auch gegen Christian Schlegl Anklage. Die Vorwürfe sind Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Verstoß gegen das Parteiengesetz und falsche uneidliche Aussage.
Dem CSU-OB-Kandidaten im Kommunalwahlkampf 2014 legt die Staatsanwaltschaft zur Last, Spenden eines Regensburger Immobilienkonzerns für seinen Kommunalwahlkampf verschleiert zu haben. Er soll veranlasst haben, dass Spenden in Höhe von 40.000 Euro an den Verein Bürger für Regensburg nicht direkt aus dem Konzern kamen, sondern über Strohmänner geleistet wurden. Der Immobilienkonzern soll ausserdem Wahlkampfkosten in Höhe von 50.000 Euro übernommen haben. Um das zu verschleiern, sollen Scheinrechnungen gestellt worden sein. Weil diese Rechnungsbeträge dann von den Rechnungsempfängern auch noch steuerlich geltend gemacht worden sein sollen, wird jetzt auch Anklage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung erhoben.
Darüber hinaus geht es auch noch um Spenden aus der Immobilienbranche an den CSU-Kreisverband Regensburg für den Kommunalwahlkampf in Höhe von fast 60.000 Euro. Hier soll über Strohmänner mit gesplitteten Beträgen gearbeitet worden sein.
Im Rahmen seiner Zeugenaussagen vor Gericht im aktuell laufenden Prozess gegen Joachim Wolbergs, Norbert Hartl, Volker Tretzel sowie einen weiteren Angeklagten soll CSU-Stadtrat Schlegl außerdem vorsätzlich die Unwahrheit gesagt haben, als es um die Zuwendungen an den Verein Bürger für Regensburg ging.
Das Landgericht muss noch über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Christian Schlegls Verteidiger ist Dr. Konrad Brenninger. Er hat heute auf die Anklage reagiert:
Dass nunmehr auch gegen meinen Mandanten eine Anklageschrift eingereicht wurde, ist nicht überraschend, denn als ehemaliger OB-Gegenkandidat des OB Wolbergs sah er sich stets einem erhöhten Ermittlungsdruck der Staatsanwaltschaft ausgesetzt. Verwunderlich hingegen, welche Tatgegenstände letztlich in der Anklage aufgebaut werden.
Es scheint, dass mein Mandant in den „Strudel des Wolbergs-Prozesses hinein gesogen wird. Jedoch ist nunmehr zumindest staatsanwaltschaftlich bestätigt, dass er in keinerlei Beziehung zu etwaigen Korruptionsstraftaten steht.
Mein Mandant hat hohes Vertrauen in den Rechtsstaat und hofft, dass sich in einem Verfahren die verbleibenden Tatvorwürfe aufklären und aus seiner Sicht auch ausräumen bzw. entschärfen lassen. Hieran wird er sich konstruktiv beteiligen.
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Christian Schlegl wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Verstoß gegen das Parteiengesetz und falscher uneidlicher Aussage.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat im Rahmen ihrer Ermittlungen wegen auffälliger Parteispenden den Ermittlungskomplex gegen den OB-Kandidaten der CSU im Kommunalwahlkampf 2014 Christian Schlegl abgeschlossen und Mitte April 2019 Anklage zum Landgericht Regensburg erhoben.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, Spenden eines Regensburger Immobilienkonzern für seinen Kommunalwahlkampf verschleiert zu haben, indem er zum einen mit veranlasste, dass Spenden in Höhe von 40.000 € an den Verein Bürger für Regensburg nicht direkt aus dem Immobilienkonzern an den Verein, sondern über Strohmänner geleistet wurden. Zum anderen soll der Immobilienkonzern Wahlkampfkosten in Höhe von 50.000 € (netto) unmittelbar übernommen haben. Dabei sollen in beiden Fällen zur Verschleierung der Zahlungsflüsse Scheinrechnungen über tatsächlich nicht erbrachte Leistungen erstellt und die Rechnungsbeträge von den Rechnungsempfängern in der Folge steuerlich geltend gemacht worden sein. Dem Angeschuldigten Schlegl wird deshalb Beihilfe zur Steuerhinterziehung zur Last gelegt.
Ferner soll der Angeschuldigte von einem Unternehmen aus der Regensburger Immobilienbranche Spenden an den CSU Kreisverband Regensburg Stadt für seinen Kommunalwahlkampf in Höhe von insgesamt 59.550 € erhalten haben, welche absprachegemäß über Strohmänner auf Beträge unter 10.000 € gesplittet und in der Folge im Rechenschaftsbericht der CSU unzutreffend erklärt worden sein sollen. Insoweit soll sich der Angeschuldigte Schlegl wegen Verstoß gegen das Parteiengesetz und Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben.
Schließlich wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, im Rahmen seiner Zeugeneinvernahme im Strafverfahren gegen Oberbürgermeister Wolbergs und weitere Angeklagte vor dem Landgericht Regensburg am 04.10.2018 und 13.11.2018 vorsätzlich die Unwahrheit im Zusammenhang mit den Zuwendungen an den Verein Bürger für Regensburg gesagt zu haben. Dem Angeschuldigten Schlegl wird deshalb auch der Straftatbestand der falschen uneidlichen Aussage zur Last gelegt.
Das Landgericht Regensburg hat nunmehr über die Zulassung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu entscheiden.
Trotz der jetzt erhobenen Anklage gilt für den Angeschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung.
Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Regensburg / MF