Di., 18.07.2017 , 08:39 Uhr

Regensburg: Abschlussbericht zu Misshandlungen bei Domspatzen vorgestellt

Nach zweijähriger Aufklärungsarbeit wurde heute (18.07) der Abschlussbericht zum Misshandlungsskandal bei den Regensburger Domspatzen vorgestellt. Anwalt Ulrich Weber hat das Ergebnis erläutert. Anschließend nahmen Vertreter des Bistums Regensburg und des weltberühmten Knabenchors Stellung. Bekanntgeworden waren die ersten Fälle 2010.

 

Den gesamten Abschlussbericht finden Sie auf der Webseite des Aufklärungsanwalts Ulrich Weber.

 


Video: Jetzt liegt der Abschlussbericht zu den Missbrauchsvorwürfen bei den Domspatzen vor

 

Einige Stichpunkte aus dem Bericht:

 

Das Bistum Regensburg hat heute erneut Fehler eingeräumt:

 

Mehrere hundert Opfer haben sich gemeldet

Inzwischen haben sich nach Bistumsangaben mehrere Hundert ehemalige Sänger des Chors gemeldet, weil sie zwischen 1945 und Anfang der 1990er Jahre körperlich und teils auch sexuell misshandelt worden waren. Viele von ihnen hoffen, mit dem Abschlussbericht einen Strich unter das Kapitel ziehen zu können.

 

 

Alle Videos: Missbrauchs- und Misshandlungsuntersuchungen bei den Domspatzen:

 Im Abschlussbericht zur Aufklärung des Missbrauchskandals bei den Regensburger Domspatzen werden auch Vorwürfe gegen den heutigen Kardinal Gerhard Ludwig Müller und den ehemaligen Chorleiter Georg Ratzinger erhoben. Müller hatte als Regensburger Bischof bei Bekanntwerden des Skandals 2010 eine Aufarbeitung in die Wege geleitet. Diese Aufarbeitung sei aber mit vielen Schwächen behaftet gewesen, etwa weil man nicht den Dialog mit den Opfern gesucht habe, heißt es in dem am Dienstag vorgelegten Bericht des Rechtsanwalts Ulrich Weber. Eine klare Verantwortung für die strategischen, organisatorischen und kommunikativen Schwächen müsse deshalb Müller zugeschrieben werden.

Dem Bericht zufolge wurden mindestens 547 Chorknaben Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt. Dem früheren Domkapellmeister Ratzinger, dem Bruder des emeritierten Papstes Benedikt XVI., sei «sein Wegschauen, fehlendes Einschreiten trotz Kenntnis vorzuwerfen». Im Umgang mit konkreten Fällen habe der Schutz der Institution im Vordergrund gestanden. Opferschicksale seien ignoriert, teilweise sogar Beschuldigte geschützt worden.

 

dpa/MF/IM

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