Gegen 19:00 Uhr führte eine Streife der Bundespolizei eine Kontrolle an einem Nebeneingang des Regensburger Hauptbahnhofs durch. Bei der Ansprache durch die Beamten zog der 14-jährige Junge einen Teleskopschlagstock aus seiner Hosentasche. Der Junge gab an, dass er den Schlagstock zur Selbstverteidigung mit sich führte. Das Mitführen dieser Waffe in der Öffentlichkeit ist jedoch gesetzlich verboten. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der Junge an die Betreuerin einer Jugendschutzstelle übergeben, in der er aktuell untergebracht ist.
Die Bundespolizei warnt vor den Gefahren der Schutzbewaffnung und rät dringend davon ab, Waffen zur Selbstverteidigung mitzuführen. Waffen können:
Zur eigenen Sicherheit sollten folgende Verhaltenshinweise beachtet werden:
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen / MB