Mo., 30.12.2024 , 10:28 Uhr

Regelungen zu Silvester: Böllerverbot in der Altstadt - Waffenverbot auf Bahnhöfen

Die Stadt Regensburg hat eine Mitteilung zu Sicherheitsmaßnahmen und dem Böllerverbot an Silvester herausgegeben. Außerdem gibt es ein Waffenverbot an großen Bahnhöfen und Warnung vor illegalem Feuerwerk.

Zum Jahreswechsel 2025 sind in der Regensburger Altstadt umfassende Sicherheitsvorkehrungen geplant. Sowohl Straßen- und Brückensperrungen als auch ein Feuerwerksverbot sollen für einen sicheren und reibungslosen Ablauf der Feierlichkeiten sorgen.

Brücken- und Straßensperrungen

Zum Schutz der Feiernden wird die Donauparallele zwischen der Eisernen Brücke und dem Fischmarkt ab 22 Uhr am 31. Dezember 2024 für den Verkehr gesperrt. Ab 23 Uhr wird auch die Eiserne Brücke bei hohem Besucheraufkommen für Autos gesperrt. Umleitungen für Buslinien werden durch den Regensburger Verkehrsverbund koordiniert.

Bereits ab 18 Uhr sind die Parkplätze in der Thundorferstraße, Keplerstraße und am Weinmarkt nicht mehr nutzbar. Die Stadt bittet darum, Fahrzeuge in diesen Bereichen nicht abzustellen.

Zusätzlich wird die Steinerne Brücke von 22 Uhr am Silvesterabend bis 2 Uhr am Neujahrsmorgen für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Auch die Kaimauern unterhalb der Brücke zwischen der Straße Am Schallern und der Eisernen Brücke werden gesperrt.

Böllerverbot in der Altstadt

Von 20:30 Uhr am 31. Dezember 2024 bis 6 Uhr am 1. Januar 2025 ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Regensburger Altstadt untersagt. Das Verbot umfasst pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2 bis F4 gemäß Sprengstoffgesetz. Es gilt für öffentliche Straßen, Wege, Plätze und Anlagen innerhalb des Grüngürtels und in angrenzenden Stadtteilen wie Stadtamhof.

Private Feuerwerke sind erlaubt, sofern sie in sicheren, ausreichend großen Bereichen stattfinden. Die Stadt warnt eindringlich vor dem Zünden von Feuerwerkskörpern in engen Hinterhöfen oder auf Balkonen.

Müllreduzierung und Sicherheitsmaßnahmen

Durch das Böllerverbot soll nicht nur die Sicherheit erhöht, sondern auch die Müllmenge reduziert werden. Jährlich fallen bis zu zehn Tonnen Abfall an, darunter viele Glasscherben, die den Verkehr und die Einsatzmöglichkeiten von Rettungsfahrzeugen behindern. Um dies zu vermeiden, stellt die Stadt an stark frequentierten Plätzen wie dem Haidplatz, St.-Kassians-Platz und der Eisernen Brücke Glascontainer auf.

Empfehlungen zur Brandvermeidung

Die Stadt rät dazu, brennbare Gegenstände im Freien zu entfernen, Mülltonnen in geschützte Bereiche zu bringen und Fenster geschlossen zu halten. Auch beim Umgang mit Feuerwerkskörpern wird auf besondere Vorsicht und die Beachtung der Warnhinweise hingewiesen.

Die Stadtverwaltung, Polizei und Rettungsdienste appellieren an die Bevölkerung, sich verantwortungsbewusst zu verhalten, um einen sicheren und angenehmen Jahreswechsel in der Altstadt zu gewährleisten.

Waffenverbot an Bahnhöfen über Silvester

Um die Sicherheit von Zivilisten und Einsatzkräften zu erhöhen, gilt über Silvester ein Waffenverbot an acht bayerischen Bahnhöfen und zwei S-Bahnhöfen in München. Die Regelung betrifft gefährliche Gegenstände wie Messer, Schuss- und Hiebwaffen.

Betroffene Bahnhöfe

In München umfasst das Verbot den Hauptbahnhof, den Ostbahnhof, Pasing sowie die S-Bahnhöfe Karlsplatz/Stachus und Marienplatz. In ganz Bayern gilt die Regelung zusätzlich an den Hauptbahnhöfen von Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg.

Details der Regelung

Das Verbot tritt am 31. Dezember 2024, 12:00 Uhr, in Kraft und gilt bis zum 1. Januar 2025, 12:00 Uhr. Es umfasst alle öffentlichen Bereiche der Bahnhöfe, wie Bahnsteige, Personentunnel und Zugänge.

Ziel: Schutz vor Gewaltstraftaten

Ziel ist es, Gewaltstraftaten zu verhindern und sowohl Reisende als auch Polizeibeamte zu schützen. Verstöße gegen das Verbot können zu Sicherstellungen der gefährlichen Gegenstände, Platzverweisen oder einem Bahnhofsverbot führen. Zudem können Zwangsgelder verhängt werden.

Warnung vor illegaler Pyrotechnik

Das LKA Bayern warnt eindringlich vor dem Kauf und der Nutzung von verbotener Pyrotechnik, die weder den deutschen Sicherheitsstandards entspricht noch legal ist. Der Einsatz solcher Feuerwerkskörper kann zu schweren, sogar lebensgefährlichen Verletzungen führen.

Verbotenes Feuerwerk aus dem Ausland oder Internet

Besonders Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4, die oft im benachbarten Ausland oder über das Internet zu günstigen Preisen angeboten werden, sind in Deutschland verboten. Diese Pyrotechnik darf hierzulande weder verkauft noch verwendet werden.

Hohe Strafen bei Verstößen

Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Laut LKA Bayern drohen bei der Nutzung oder dem Besitz von verbotener Pyrotechnik Bußgelder von bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen.

 

 

Stadt Regensburg / dpa / FC

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