Im Rechtsstreit um die Video-Berichterstattung von Amateurfußballspielen zwischen der Mittelbayerischen Zeitung und dem Bayerischen Fußball-Verband gibt es eine neue Entwicklung. Wie berichtet, hatte die MZ vor wenigen Wochen eine einstweilige Verfügung gegen den BFV erwirkt. Diese einstweilige Verfügung hat das Landgericht München 1 gestern wieder gekippt und ist damit der Argumentation des Verbandes gefolgt.
Wie es jetzt weitergeht ist noch unklar. Eine endgültige Klärung wird es wohl erst Mitte Juli geben. Dann will die Landeskartellbehörde über eine Beschwerde von insgesamt vier Zeitungsverlagen entscheiden, die sich gegen die Akkreditierungsrichtlinien des Verbandes richtet.
MaW/MF