Die von der Staatsanwaltschaft Regensburg – Zweigstelle Straubing – beantragten Durchsuchungsbeschlüsse wurden an mehreren Objekten vollzogen.
10 Männer und eine Frau im Alter zwischen 15 und 69 Jahren stehen im Verdacht kinder- oder jugendpornografisches Material unter anderem verbreitet, heruntergeladen oder besessen zu haben. Die Fälle stehen in keinem Bezug zueinander und werden separat bearbeitet.
Insgesamt konnten die Beamten 14 PCs, 20 Handys und Tablets sowie mehrere sonstige Speichermedien sicherstellen.
Die sichergestellten Datenträger werden nun im Nachgang ausgewertet, die Tatverdächtigen müssen sich unter anderem für den Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Inhalten verantworten.
Sobald auf Datenträgern verbotene Inhalte gespeichert sind, werden diese – unabhängig von der Strafmündigkeit des Eigentümers – eingezogen. Die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft betonen, dass der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften ein Vergehen darstellt und nicht zu verharmlosen ist. Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.
Deshalb warnt die Polizei vor solchen pornographischen Inhalten und gibt zu bedenken, dass für derartige Bilder und Videos Kinder misshandelt und missbraucht werden. Auch wenn manche Bilder und Videos vermeintlich scherzhaft aufgemacht werden, gibt es reale Opfer.
Bei pädophilen Neigungen wenden Sie sich (anonym) an Hilfsorganisationen.
PP Niederbayern / MB