Bei einem Eishockey-Spiel wurde der Puck zum gefährlichen Geschoss – jetzt müssen die Straubing Tigers einer schwer verletzten Zuschauerin Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte nach einer Mitteilung vom Donnerstag ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Regensburg vom März. Die Frau war im November 2008 bei einem Heimspiel der Niederbayern in der Deutschen Eishockey Liga (DEL) von einem aus dem Spielfeld geflogenen Puck am Kopf getroffen und schwer verletzt worden.
Gegen das Urteil des Landgerichts hatten die Straubing Tigers Berufung eingelegt. Der Club berief sich unter anderem auf eine eingehaltene DIN-Norm für Eishockey-Stadien, wonach an den Längsseiten des Spielfelds keine Schutznetze zu den Zuschauerrängen angebracht werden müssen. Da aber immer wieder Pucks im Zuschauerbereich landen, sei der Verein verpflichtet, vor dieser konkreten Gefahr zu schützen, urteilte das Oberlandesgericht. Das Urteil des Landgerichts Regensburg ist damit rechtskräftig.
Die Höhe des Schadenersatzes steht nach Vereinsangaben noch nicht fest. Die Geschäftsführerin der Straubing Tigers, Gabi Sennebogen, sprach von einem «tragischen Unglücksfall». Der Verein werde keine zusätzlichen Netze an der Seite des Spielfelds anbringen. «Vorher und seitdem ist nichts passiert. Und auch in anderen Stadien passiert in der Regel nichts», betonte Sennebogen. Der Fall sei ein reiner Versicherungsfall.
Die DEL zeigte sich auf Nachfrage überrascht von dem Urteil. «Wir haben in keinem Stadion Schutznetze an der Seite, aber wir erfüllen die DIN-Norm überall», sagte Jörg von Ameln, der für den Spielbetrieb zuständig ist. «In der Norm ist klar beschrieben: Wenn sie erfüllt ist, bietet das den größtmöglichen Schutz.». Während der Spiele gebe es außerdem Durchsagen.
«Wenn man das Spiel einigermaßen verfolgt, passiert so etwas in der Regel nicht», sagte von Ameln. Dann könne der Zuschauer sich notfalls auch ducken und einem hoch fliegenden Puck ausweichen.
dpa