Das vom 3. Juli 2019 gefallene Urteil im Strafverfahren gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, Franz W. und Norbert Hartl ist verschriftlicht worden – und zwar auf 975 DIN A4-Seiten. Damit können die nächsten Schritte für das Revisionsverfahren eingeleitet werden.
Auf den knapp eintausend Seiten hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg das Urteil begründet. Die Endfassung ist gestern (30.10.19) von den beteiligten Richtern unterzeichnet worden.
Der Bauträger und sein früherer Mitarbeiter waren nach 59 Hauptverhandlungstagen wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen (Volker Tretzel) bzw. einem Fall (Franz W.) sowie wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz in fünf Fällen zu Bewährungs- bzw. Geldstrafen verurteilt worden.
Von einer Bestrafung des suspendierten Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme hatte das Gericht abgesehen. Von allen übrigen Vorwürfen waren die Angeklagten freigesprochen worden, Norbert Hartl vollständig. Die Staatsanwaltschaft Regensburg und alle Angeklagten (bis auf Norbert Hartl) haben Revision gegen das Urteil eingelegt.
Das schriftliche Urteil wird im nächsten Schritt allen Revisionsbeteiligten zugestellt. Innerhalb eines Monats können diese ihre Begründungen beim Landgericht einreichen.
Auch die Revisionsbegründungen werden den Rechstmittelgegnern für die Ausfertigung einer Gegenerklärung zugestellt. Auch diese Gegenerklärung muss innerhalb einer Frist abgegeben werden. Dann werden die Akten an das zuständige Revisionsgericht – den Bundesgerichtshof – versendet.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg leitet die Akten über die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg dem Generalbundesanwalt zu, der sie dann zusammen mit seinem Antrag dem Bundesgerichtshof vorlegt.
Wann mit einer Entscheidung des Revisionsgerichts gerechnet werden kann, lässt sich nicht prognostizieren.
Pressemitteilung Landgericht Regensburg