Seit heute klagt die Bundesrepublik Deutschland vor dem Regensburger Amtsgericht gegen einen Schiffskapitän der im März 2008 den Brand der Protzenweiherbrücke ausgelöst haben soll. Der Bund will Schadensersatz in Höhe von vier Millionen Euro einklagen. Aus der Sicht des Klägers habe der niederländische Kapitän mit seinem Kranausleger an der Schleuse Regensburg die Brücke beschädigt und eine Gashauptleitung durchschlagen. Aufgrunddessen richtet sich die Klage auch gegen den regionalen Energieversorger REWAG, der die Leitung unter der Brücke verlegt hatte. Dadurch wurde der Brand erst ermöglicht. Die Brücke musste anschließend durch einen Neubau ersetzt werden.
CS