Fr, 06.03.2020 , 14:21 Uhr

Prozess Luchstötung: Urteil gefallen - Verfahren eingestellt

Der Luchs ist Europas größte Raubkatze – und vom Aussterben bedroht. Laut einer Studie des WWF ist in den vergangenen Jahren jeder fünfte Luchs im Bayerischen Wald illegal getötet worden. Genau in einem solchen Fall ist heute am Landgericht Regensburg ein Urteil gefallen.

„Im Zweifel für den Angeklagten“. Nach diesem Grundsatz ist das Verfahren gegen den Jäger wegen der Tötung geschützter Tiere heute eingestellt worden. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass eine mögliche Tag schon verjährt ist. Das Gericht konnte dem Jäger somit nicht nachweisen, dass er in den letzten fünf Jahren eine Falle aktiviert und Luchse illegal gefangen und getötet hat. Alles darüber hinaus ist bereits verjährt.

Der Mann selbst hat die Tat immer bestritten. Sein inzwischen verstorbener Vater solle die Falle aufgestellt haben. Der Jäger aus Lohberg ist aber wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt worden.

Eine Revision ist noch möglich.

 

Positives Signal trotz Verfahrenseinstellung

Der gesamte Prozess wurde von der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) und dem LBV im Rahmen des gemeinsamen Projektes „Tatort Natur“ intensiv begleitet. Dr. Norbert Schäffer (Vorsitzender LBV) und Claus Obermeier (Vorstand GLUS) waren an allen drei Verhandlungstagen im Gericht anwesend. Die Vertreter beider Organisationen bewerten die gesamte Verhandlung positiv, trotz der Einstellung des Verfahrens. Polizei und Staatsanwaltschaft haben durch ihre intensive forensische Arbeit eindrücklich belegt, dass die illegale Verfolgung hoch bedrohter Arten in Bayern kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine schwere Straftat darstellt.

„Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir die Arbeit der Polizei und der Staatsanwaltschaft als hochprofessionell ansehen. Die Einstellung des Verfahrens war aufgrund der Faktenlage unausweichlich. Jeder, der in Zukunft hochbedrohten Arten nachstellt oder diese tötet, muss sich aber bewusst darüber sein, dass derartigen Straftaten konsequent nachgegangen wird. Das war vor wenigen Jahren durchaus noch nicht der Fall und ist auch ein Ergebnis der Arbeit der Naturschutzverbände.“ - Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV

„Wir haben großen Respekt vor einer unabhängigen Justiz und dem Rechtsstaat. Es wurde hochprofessionell und engagiert gearbeitet und wir können die vorläufige Urteilsbegründung nachvollziehen. Jetzt müssen die zahlreichen Erkenntnisse aus dem Prozess in die weitere Arbeit eingespeist werden und zum Beispiel die Kontrolle auf illegale Fallen und Giftköder in Verdachtsgebieten intensiviert werden“. - Claus Obermeier, Vorstand Gregor Louisoder Umweltstiftung

 

Am Landgericht Regensburg fand heute der dritte Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen den Jäger aus Lohberg statt. Dieser wurde von der Regensburger Staatsanwaltschaft wegen des Besitzes von illegalen Waffen und dem vorsätzlichen Nachstellen von mindestens einem Luchs angeklagt und am Amtsgericht Cham in erster Instanz für schuldig befunden. Staatsanwaltschaft und der Angeklagte legten Berufung vor dem Landgericht Regensburg ein.

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