Do, 08.08.2019 , 16:33 Uhr

Prozess: 20 Verhandlungstage im zweiten Prozess gegen Joachim Wolbergs terminiert

Am 1. Oktober wird der zweite Prozess gegen den suspendierter Oberbürgermeister Joachim Wolbergs starten. Es sind 20 Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess wird wohl bis Ende Januar 2020 dauern. 

 

Pressemitteilung Landgericht Regensburg:

Der Vorsitzende der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hat mit heute bekannt gegebener Verfügung vom 2. August 2018 Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung im zweiten Strafverfahren gegen Regensburgs Oberbürgermeister Joachim Wolbergs bestimmt. In unterschiedlichen Zusammensetzungen mitangeklagt sind zwei Unternehmer aus der Regensburger Baubranche und ein ehemaliger Geschäftsführer eines Immobilienkonzerns aus Mittelfranken. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 28. Januar 2020 sollen zunächst bis zu 20 Verhandlungstage stattfinden, an denen das aus jetziger Sicht des Gerichts erforderliche Prozessprogramm von der Verlesung der Anklage und etwaigen Äußerungen der Verteidigung hierzu über die Beweisaufnahme bis zu den Schlussvorträgen und dem jeweils letzten Wort der Angeklagten durchlaufen werden könnte. Drei dieser 20 Verhandlungstage dienen am Ende der jeweiligen Themenkomplexe als Reserve, da noch nicht abzusehen ist, welche Anpassungen des Zeitplans im Laufe des Verfahrens vielleicht nötig werden. Die letzten sechs Termine stehen je nach Bedarf für die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die Schlussworte der Angeklagten und ein eventuelles Urteil zur Verfügung, das unabhängig von der übrigen Verfahrensgestaltung innerhalb von elf Tagen nach Schluss der mündlichen Verhandlung zu verkünden wäre.

Neben der Staatsanwaltschaft wirken an der Hauptverhandlung vier Angeklagte und voraussichtlich fünf Verteidiger mit. 20 Zeugen werden zur Vernehmung geladen, einige davon mehrfach. In welchem Umfang Urkunden und sonstige Sachbeweise, wie etwa die Erkenntnisse aus der mehrmonatigen Telekommunikationsüberwachung zu prüfen sind, wird sich wahrscheinlich erst in der Beweisaufnahme herausstellen. Das vom Kammervorsitzenden vorgesehene Beweisprogramm ist jedenfalls offen für unter Umständen notwendige zusätzliche Aufklärungsmaßnahmen. Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit, bei Bedarf zur ergänzenden Vorbereitung der Hauptverhandlung Beweisanregungen vorzubringen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die geplanten Beweiserhebungen von Amts wegen oder aufgrund von Anträgen der Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung ausgeweitet werden.

Vom Verlauf der Beweisaufnahme hängt letztlich auch ab, ob bis zum 28. Januar 2020 ein Urteil ergehen kann oder über diesen Zeitpunkt hinaus Fortsetzungstermine anberaumt werden müssen.

Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

06.05.2024 Oberpfalz: ver.di zieht Zwischenbilanz nach Warnstreik bei der Telekom Nachdem in der vergangenen Woche von der Arbeitgeberseite kein ausreichendes Angebot vorgelegt wurde, hat die Gewerkschaft ver.di Beschäftigte der Deutschen Telekom an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu vollschichtigen bundesweiten Warnstreiks aufgerufen. Nach dem ersten Warnstreik am heutigen Mittwoch hat die Gewerkschaft eine Zwischenbilanz gezogen. „Wir freuen uns riesig über die erneut deutliche Rückendeckung von Seiten der 06.05.2024 Eisbären: Verteidiger Hammond und Stürmer Girduckis verlassen DEL2-Meister Nach Andrew Schembri haben die Eisbären Regensburg zwei weitere Abgänge bekannt gegeben. 06.05.2024 Regensburg: REWAG installiert Trinkwasserspender für Dultbesucher Die REWAG stellt bei der Regensburger Maidult zwei mobile Trinkwasserspende auf. 06.05.2024 Maxhütte-Haidhof/Regensburg: Seniorin übergibt mehrere tausend Euro an Betrüger Eine Seniorin hat in Regensburg mehrere tausend Euro an Betrüger übergeben.