Fr., 12.01.2024 , 12:44 Uhr

Protestaktionen der Landwirte am Freitag: Verkehrsbehinderungen im Raum Kelheim und Abensberg

Am 12. Januar 2023 werden im Raum Kelheim und Abensberg Verkehrsbehinderungen erwartet, da der Bayerische Bauernverband eine Versammlung mit Kolonnenfahrt und Kundgebung angekündigt hat.

Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr auf dem Volksfestplatz in Kelheim und führt zu örtlichen Verkehrsbehinderungen.
Eine Kolonnenfahrt ist ab 11:15 Uhr durch Kelheim und Abensberg ist geplant, gefolgt von einer Kundgebung. Die Versammlung endet um 16 Uhr.

Darüber hinaus wurde für den Abend in Abensberg eine weitere Kolonnenfahrt angekündigt, die um 16:30 Uhr beginnt und Verkehrsbehinderungen verursachen kann.
Diese Fahrt führt von der Gillamooswiese über verschiedene Straßen und endet gegen 19 Uhr.

Den genauen Ablauf finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung des Landkreises. Für Montag (15.01.) sind weitere Versammlung angekündigt.

JM

Mitteilung des Landkreises Kelheim

Protestaktionen der Landwirte am Freitag (12.01): Verkehrsbehinderungen im Raum Kelheim und Abensberg erwartet

Am morgigen Freitag (12.01.) wird es zu Verkehrsbehinderungen im Raum Kelheim und Abensberg kommen. Der Bayerische Bauernverband hat beim Landratsamt Kelheim eine Versammlung mit Kolonnenfahrt und anschließender Kundgebung angezeigt. Folgender Ablauf ist geplant:

10 Uhr: Die Landwirte versammeln sich mit ihren Traktoren auf dem Volksfestplatz und den anliegenden Parkplätzen am sogenannten Donauvorland in Kelheim. Bereits bei der Anfahrt der Landwirte nach Kelheim vor Versammlungsbeginn kann es örtlich zu Verkehrsbehinderungen kommen. Es sind mehrere Sammelpunkte geplant, von denen die Landwirte morgens nach Kelheim fahren werden (Schöllwiese Mainburg, Agip-Tankstelle Elsendorf, Siegenburg, Gillamooswiese Abensberg, Gewerbegebiet Hausen, Industriestraße Bad Abbach, Turnhalle Essing).

 

11:15 Uhr: Die gemeinsame Kolonnenfahrt startet über die Osttangente Kelheims zum Kreisverkehr beim Caritas-Krankenhaus St. Lukas und verläuft über die Umgehungsstraße Richtung Kelheimwinzer und die B 16 bis zur Ausfahrt Abensberg und auf der gleichen Strecke wieder zurück.

 

Es ist nicht auszuschließen, dass es im genannten Zeitraum, vor allem zur Mittagszeit, zu Beeinträchtigungen bei der Schülerbeförderung kommt.
Nach der Wiederankunft in Kelheim am frühen Nachmittag halten die Organisatoren noch eine Kundgebung ab. Ende der Versammlung ist um 16 Uhr.

 

Darüber hinaus wurde von einem Landwirt eine Kolonnenfahrt für den Abend in Abensberg angezeigt:

16:30 Uhr:  Die Landwirte treffen sich mit ihren Traktoren bei der Gillamooswiese in Abensberg. Bei der Anfahrt kann es örtlich zu Verkehrsbehinderungen kommen.

17 Uhr:    Die Kolonnenfahrt in Abensberg erstreckt sich beginnend von der Gillamooswiese an der Münchner Straße über die Max-Bronold-Straße, dann entlang der Straubinger Straße bis zum „Kuchlbauerkreisel“ und im Anschluss wieder auf der gleichen Strecke zurück zur Gillamooswiese.

Nach Ankunft an der Gillamooswiese, die gegen 19 Uhr geplant ist, endet diese Versammlung.

 

Im Rahmen eines Kooperationsgesprächs tauschten sich die Vertreter des Landratsamtes, der Polizeiinspektionen sowie der Stadt Kelheim mit den Organisatoren vorab aus. Im Gespräch wurden die Organisatoren darauf hingewiesen, sich an die Beschränkungen des Landratsamtes Kelheim zu halten. Zwar verliefen die Versammlungen am Montag (08.01.) ruhig und friedlich. Dennoch kam es vereinzelt zu nicht angemeldeten Versammlungen. Die Voraussetzungen für „Spontandemonstrationen“ sind allerdings nicht gegeben, weshalb diese auch nicht toleriert werden.

 

Rechtlicher Hintergrund

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 des Grundgesetzes verankert und kann nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Eine Genehmigungspflicht sieht das Versammlungsrecht aber nicht vor. Entsprechende beabsichtigte Versammlungen müssen daher „lediglich“ angezeigt werden, im Regelfall spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe.

Das Landratsamt Kelheim als Kreisverwaltungsbehörde hat sodann die Möglichkeit, die Versammlung durch Auflagen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen, zu beschränken oder diese als letztes Mittel im Ausnahmefall zu untersagen. Die Rechtsprechung setzt dabei aber sehr hohe Hürden für ein gänzliches Verbot einer Versammlung. Zunächst sind seitens der Behörde alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Versammlung – wenn auch unter Beschränkungen – zu ermöglichen und hierdurch die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.

Die vorherige Anzeigepflicht der Versammlung entfällt nur dann, wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickelt, besagt das Bayerische Versammlungsgesetz. Die Voraussetzungen einer „Spontandemonstration“ sind im Hinblick auf den Protest gegen die Streichung der Agrardiesel-Begünstigung während der laufenden Protestwoche sowie im Vorfeld und im Anschluss an eine angezeigte Versammlung aber nicht gegeben.

 

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