Fr., 03.07.2015 , 18:12 Uhr

Post-Streik: Kundgebung in Regensburg

In Regensburg hat die Gewerkschaft ver.di heute erneut zu einer Kundgebung bei den Streikenden Mitarbeitern der deutschen Post aufgerufen! Circa 350 bis 400 Postmitarbeiter aus Regensburg, Cham, Kelheim und Wörth an der Donau versammelten sich in der Domstadt um ihre Forderungen nach einheitlicher Bezahlung nach Haustarif vorzubringen. Die Angabe der Post, wonach momentan 80 Prozent der Sendungen ihren Bestimmungsort erreichen würden, halten die Streikenden für eine Lüge.

Wie ist denn das rechtlich in dem Fall mit den Konzertkarten, wie wir eben gesehen haben? Was raten Sie Kunden, die Karten gekauft haben, aber sie nicht rechtzeitig kriegen?

Und was macht der Konzertveranstalter? Er ist ja auch in einer schwierigen Lage.

Selbst wenn es eine Versicherung gäbe, die für die Haftung infrage käme: Ein Streik gilt juristisch als höhere Gewalt. Dafür ist laut Gesetz eine Haftung ausgeschlossen, also auch wenn Postsendungen streikbedingt zu spät kommen. Wer also beispielsweise Konzertkarten per Post verschickt, die dann erst nach der Veranstaltung beim Empfängereintreffen, steht selbst in der Haftung

 

Haftet die Post für verspätet zugestellte Briefe und Pakete?

Nein, zumindest nicht generell. Beim normalen Versand von Standardbriefen oder Paketen lehnt die Post seit jeher Garantien für das Einhalten eines bestimmten Lieferdatums ab. Das Risiko, dass ein Brief oder Paketrechtzeitig ankommt, trägt immer der Versender.

 

Gibt es Versandarten, bei denen die Post für die termingerechte Lieferung haftet?

Ja, zum Beispiel beim Expressversand oder der Versendung als Einschreiben. Bei diesen Versandarten verpflichtet sich die Post dazu, einen bestimmten Zustelltermin einzuhalten. Hält sie den Termin nicht ein, muss sie für Schäden haften. Dafür verlangt sie auch ein deutlich höheres Porto als beim Standardversand. Die Express-Sendungen übernimmt bei der Deutschen Post ein Dienstleister, der vom Streik verschont bleibt. Solange die Express-Sparten nicht bestreikt werden, können sich Kunden also auf das rechtzeitige Eintreffen von Express-Sendungen verlassen.

 

Was geschieht, wenn wichtige Schriftstücke verspätet ankommen?

Verbraucherzentralen weisen etwa bei Kündigungsschreiben darauf hin, dass sich Verträge verlängern, wenn das Kündigungsschreiben erst nach Ablauf der Frist beim Empfänger eintrifft. Die Regeln zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristensind in den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen fixiert. Kündigungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform, wenn es der Vertragspartner in seinen Geschäftsbedingungen nicht anders geregelt hat. Vom Streik Betroffene sollten das Vertragswerk daher prüfen und gegebenenfalls alternative Versandmethoden nutzen (zb Email oder per FAX, Kurierdienste) oder den Vertragspartner um einen Fristverlängerung bitten. Kulante Vertragspartner dürften für die Dauer des Streiks darauf eingehen.

 

Auf einer eigens eingerichteten Webseite können sich Kunden der Post informieren ob ihre Postsendungen eventuell verzögert ankommen werden:

https://www.deutschepost.de/de/s/streikinfos.html#streikmodul

Auch für DHL-Kunden gibt es ein solches Streik-Portal:

https://www.dhl.de/streikinfos

 

MF/MK

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