In den letzten Wochen haben Zoll und Bundespolizei bei Reisenden, die aus Tschechien kommen immer wieder ein besonderes Reisemitbringsel festgestellt: White Widow:
Obwohl in Tschechien frei verkäuflich, fällt das alkoholische Getränk in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. Es enthält neben Wodka auch Teile der Cannabispflanze, und diese ist ein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Stellen Zoll oder Polizei derartige Getränke bei Reisenden fest, werden sie deshalb sichergestellt oder beschlagnahmt. Darüber hinaus muss der Besitzer auch mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen. Zoll und Bundespolizei warnen deshalb eindringlich davor, White Widow in Tschechien zu erwerben.
pm