Der juristische Streit um die Gründung einer CDU in Bayern geht in die nächste Runde. Der CDU-Bundesverband hat beim Landgericht Bonn ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro gegen das ehemalige CSU-Mitglied Michael Kosmala beantragt. Kosmala wirbt im Internet seit mehreren Wochen für die Gründung einer neuen Partei, der CDSU, die sowohl bei der Bundestagswahl 2017 als auch bei der Landtagswahl in Bayern 2018 antreten soll.
Der Streit zwischen der CDU und Kosmala hatte begonnen, als dieser eine CDU in Bayern gründen wollte. Die Partei stoppte die Pläne vor rund zwei Monaten mit einer einstweiligen Verfügung – unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro. Kosmala wurde verboten, in Bayern eine CDU zu gründen und deren Namen und Logo zu verwenden.
Daraufhin gründete er die CDSU – sowohl beim Namen als auch beim Logo eine Mischung aus CDU und CSU. Kosmala habe sich damit nicht an das Nutzungsverbot von Name und Logo der CDU gehalten, meint nun die CDU.
Der sagt zu den Vorwürfen: «Die CDU und die CSU sprechen mit diesem Antrag allen Bundesbürgern die Fähigkeit ab, sich für oder gegen eine Partei oder ein Parteiprogramm auszusprechen.» Er fühle sich in seiner Wahl- und Meinungsfreiheit eingeschränkt, den Antrag der CDU bezeichnet er als «anmaßenden Anspruch, sein zivilrechtliches Namensrecht als Keule zu missbrauchen». Eine Entscheidung des Gerichts erwartet Kosmala erst im kommenden Jahr.
Der Parteienrechtler Martin Morlok hatte bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit der CDSU-Gründung angemeldet. «Wenn 100 Leute CDSU sagen, versteht die eine Hälfte CDU und die andere CSU», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Damit bestehe große Verwechslungsgefahr.
dpa