Fr., 19.02.2016 , 11:44 Uhr

Pielmühler Wehr: Entscheidung frühestens im Herbst

Im Landratsamt Regensburg hat am Montag im Rahmen des wasserrechtlichen Bewilligungs- und Planfeststellungsverfahrens zum Bau und Betrieb der geplanten Wasserkraftanlage am Pielmühler Wehr eine nicht öffentliche Anhörung stattgefunden.

Von 9.00 bis 19.30 Uhr wurden im großen Sitzungssaal die Einwendungen gegen das Projekt sowie die Stellungnahmen der Behörden – Fachlicher Naturschutz (untere Naturschutzbehörde im Landratsamt), Wasserwirtschaftsamt Regensburg und Fachberatung für Fischerei im Bezirk Oberpfalz – mit dem Träger des Vorhabens, der Bayerischen Landeskraftwerke GmbH (LaKW), erörtert. Folgende Einwendungen brachten die Gegner des geplanten Wasserkraftwerkes vor: „Einschränkungen des Badebetriebs am Pielmühler Wehr“, „Auswirkungen auf das Naherholungsgebiet“, „Auswirkungen auf die Gewässerökologie (FFH-Gebiet: Schädigungen durch Turbinen und Zerstörung der Habitate)“, „Auswirkungen auf Grund- und Hochwasser“ und „Gefahren für das Wasserschutzgebiet Sallern und Lauber Hölzl“.

Breiten Raum haben die Themenkreise „Gefährdung der Fischpopulation“, „FFH-Verträglichkeit“ und „Gefährdung des Freizeitbades Pielmühle“ eingenommen. Hier fand trotz gegensätzlicher Meinungen ein durchweg sachlicher Austausch statt. Von einigen Einwendern, aber auch von Josef Keckl, Geschäftsführer der LaKW, wurde hervorgehoben, dass sie den Termin als „sehr sachlich, gut vorbereitet und das Landratsamt als fair und neutral“ wahrgenommen hätten. Johannes Schnell vom Landesfischereiverband Bayern e.V. hat dies noch während des Erörterungstermins ausdrücklich betont. „Angesichts der sehr grundsätzlichen Ansichten, die sich bei diesem Vorhaben gegenüber stehen“, zieht auch Dr. Benedikt Grünewald, Abteilungsleiter Natur- und Umweltschutz im Landratsamt, eine zufriedenstellende Bilanz, was den Verlauf der Anhörung betrifft.

Alle am Montag Anwesenden bekommen nun ein Verlaufsprotokoll. Personen, die Einwendungen erhoben haben, am Montag aber nicht anwesend waren, erhalten auf Wunsch eine Abschrift. Das Sachgebiet für Wasserrecht und Gewässerschutz im Landratsamt muss nun klären, auf welche entscheidungserheblichen Fragestellungen noch Antworten fehlen. Diese sind gegebenenfalls von der LaKW einzuholen. Mit einer Entscheidung von Seiten des Landratsamtes im wasserrechtlichen Bewilligungs- und Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhabens sei frühestens im Herbst 2016 zu rechnen, erklärte der Abteilungsleiter für Naturschutz und Umwelt.

Am Erörterungstermin hatten insgesamt 56 Personen teilgenommen: 26 von Seiten der Einwendungsführer, sechs Vertreter der Gemeinden Lappersdorf und Zeitlarn, fünf Vertreter der REWAG, sieben Vertreter von Seiten der LaKW inklusive der von den Landeskraftwerken beauftragen Planern und Fachgutachtern, sieben Vertreter des Landratsamtes sowie fünf Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg und der Fachberatung für Fischerei.

Titelbild: Archivfoto

Pressemitteilung Landkreis Regensburg

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