Sa., 03.04.2021 , 13:33 Uhr

Priorisierte Impfung für Pflegende Angehörige - Registrieren empfohlen

Pflegende Angehörige gehören zur Priorisierungsstufe 1. Sie werden priorisiert geimpft. Sie sollten sich daher im Anmeldeportal BayICO registrieren lassen, um so zeitnah ein Impfangebot bekommen zu können. Darauf weist der Ärztliche Leiter der Landkreis-Impfzentren (Regensburg), Dr. Andreas Piberger, hin.

Unter den Begriff ambulante Dienste fallen ausweislich der Begründung der novellierten Coronavirus-Impfverordnung auch pflegende Angehörige. Diese können im bayernweiten Anmeldeportal BayIMCO unter dem Oberbegriff „Ich arbeite in einer Pflege- oder medizinischen Einrichtung“ den Punkt „ambulanter Pflegedienst, pflegende Angehörige“ auswählen, und sind so der Priorisierungsgruppe 1 zugeordnet.

Hier der Wortlaut des § 2 der am 31. März novellierten Coronavirus-Impfverordnung, der den Personenkreis, die mit höchster Priorität Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung haben, wie folgt definiert (In Fettschrift die Passage zu den pflegenden Angehörigen.)

(1) Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

  1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  3. Personen, die im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben,
  4. Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen oder in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behandlung schwer immunsupprimierter Patienten.

(2) Personen nach Absatz 1 Nummer 1 können getrennt nach Geburtsjahrgängen, beginnend mit den ältesten Jahrgängen, zeitversetzt zur Schutzimpfung eingeladen werden.

 

Landkreis Regensburg

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