Do., 20.08.2015 , 14:32 Uhr

Pferdeseuche im Landkreis Regensburg

In einem kleinen, aus zwei Tieren bestehenden Pferdebestand im Landkreis Regensburg ist bei einem Tier eine Infektion mit dem Virus festgestellt worden. Das Veterinäramt Regensburg wird um das Anwesen einen Sperrbezirk von einem Kilometer festlegen. Das infizierte Tier musste am heutigen Tage bereits eingeschläfert werden.

Vom Veterinäramt wurden alle nach den gültigen Rechtsvorschriften erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Dazu zählen neben der Anordnung eines Sperrbezirks das Verbot, Tiertransporte in oder aus dem Sperrbezirk vorzunehmen; oder auch Desinfektionsmaßnahmen, um eine weitere Verschleppung des Erregers zu vermeiden.

Für das zweite Tier in diesem Bestand sowie für alle weiteren innerhalb des Sperrbezirks befindlichen Pferde –nach heutigem Stand vier aus einem Bestand- werden Blutproben genommen und zur Untersuchung an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in München geschickt. Die Untersuchungsergebnisse dazu werden bis Mitte nächster Woche vorliegen.

Der eingerichtete Sperrbezirk bleibt drei Monate bestehen. Er wird erst aufgehoben, wenn am Ende des Vierteljahres bei einer weiteren Untersuchung aller Pferde keine Infektionen festgestellt werden.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass das infizierte Pferd ursprünglich aus einem Bestand im Landkreis Rottal-Inn stammt und erst vor wenigen Tagen als Zukauf nach Petzkofen gebracht wurde. Das Pferd hat in dieser Zeit den Bestand in Petzkofen nicht verlassen. Es liegen derzeit keinerlei Hinweise vor, dass es Kontakte dieses Pferdes zu anderen Beständen bzw. Pferden im Landkreis Regensburg gegeben hat. Auch ist das Pferd nicht als Turnierpferd eingetragen gewesen. Daher sind für den Landkreis Regensburg – nachdem zumindest derzeit keine sog. Kontaktpferde bekannt sind – bis auf Weiteres keine weiteren Schutzmaßnahmen notwendig.

Nach Einschätzung des Veterinäramtes Regensburg spricht dies auch dafür, dass im Landkreis Regensburg zumindest aus diesem Krankheitsfall sehr wahrscheinlich keine weiteren EIA-Infektionen auftreten werden.

Die notwendigen behördlichen Anordnungen treten heute in Kraft.

Die hierzu erlassene Öffentliche Bekanntmachung sowie die Allgemeinverfügung mit einer detaillierten Karte des Sperrbezirks finden Sie in Kürze hier. Weitere Informationen zur EIA etwa vom Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit oder vom Friedrich-Loeffler-Institut Greifswald unter:

http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/index.htm

https://openagrar.bmel-forschung.de/servlets/MCRFileNodeServlet/Document_derivate_00007472/Steckbrief-Ansteckende_Blutarmut_der_Einhufer-20141118.pdf

http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=7703&article_id=21693&_psmand=24

Des Weiteren stehen unter der Rufnummer 0941 / 4009 – 520 die Ansprechpartner der Veterinärabteilung des Landratsamtes Regensburg für alle Fragen im Zusammenhang mit der EIA gerne zur Verfügung.

Pressemitteilung/MF

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