Mi., 13.03.2019 , 12:21 Uhr

Parteispendenprozess: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen nicht zugelassene Anklage ein

Die Staatsanwaltschaft Regensburg legt gegen die Nichtzulassung der zweiten Anklage gegen Joachim Wolbergs wegen IZ-Spenden durch die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg sofortige Beschwerde ein.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg teilt die Rechtsauffassung der 5. Kammer des Landgerichts nicht, dass bei allen Anklagepunkten der zweiten Anklage wegen Spenden im Zusammenhang mit dem Regensburger Immobilienzentrums (IZ) eine untrennbare Verknüpfung mit Tatvorwürfen bestehe, die schon Gegenstand des vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg anhängigen Verfahrens wegen Spenden im Zusammenhang mit dem Bauteam Tretzel (BTT) aus den entsprechenden Zeiträumen seien. Ein Verfahrenshindernis wegen anderweitiger Rechtshängigkeit liegt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vor.

Von einem einheitlichen Lebenssachverhalt und damit von einer einheitlichen prozessualen Tat kann bezüglich Spenden von unterschiedlichen Spendern zu unterschiedlichen Zeitpunkten nicht ausgegangen werden. Die vom Landgericht gewählte rechtliche Konstruktion, die an sich getrennten Lebenssachverhalte als eine Tat zu behandeln, da die fraglichen Spenden anschließend unrichtig in die Rechenschaftsberichte der (Bundes- )SPD aufgenommen worden seien, trägt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht. Die hierzu jeweils zu prüfenden tatbestandlichen Handlungen – einerseits das Bewirken eines unrichtigen Rechenschaftsberichts und andererseits das Sich-versprechen-lassen von Vorteilen, sprich Spenden, für die Vornahme einer Diensthandlung – überlagern sich nicht. Eine unnatürliche Aufspaltung von einheitlichen Lebenssachverhalten ergibt sich durch die beantragte getrennte Verfahrensführung nicht.

 

Unsere Berichterstattung über die nicht zugelassene zweite Klage:

 

Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Regensburg

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