Wegen einer tödlichen Messerattacke auf einem kurdischen Neujahrsfest in Parsberg (Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz) ist ein heute 44-jähriger Mann vom Landgericht Nürnberg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen Cousin mit einem gezielten Stich ins Herz tötete. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest.
Urteil wegen Mordes
Nach Überzeugung des Gerichts handelte es sich um Mord. Der Vorsitzende Richter Markus Bader erklärte, der Angeklagte habe zur vermeintlichen Wiederherstellung der Familienehre getötet. Damit sei die Tat auch ein Angriff auf den Rechtsstaat.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer ebenfalls eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung hingegen bezweifelte, dass es sich um Mord handele, und beantragte Freispruch. Aus ihrer Sicht reichten die Beweise nicht für eine Verurteilung aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Tumult bei der Urteilsbegründung
Während der Urteilsbegründung kam es im Gerichtssaal zu einem Zwischenfall. Als der Vorsitzende Richter den Tathergang schilderte, sprang der 44-Jährige auf und rief lautstark auf Syrisch dazwischen. Mehrere Justiz- und Polizeibeamte griffen ein und führten ihn vorübergehend aus dem Saal, damit er sich beruhigen konnte. Die Verhandlung musste kurzzeitig unterbrochen werden.
Gezielter Stich ins Herz
Nach den Ermittlungen hatte der Angeklagte am 23. März 2025 gemeinsam mit seiner Frau und seinen fünf Kindern das Neujahrsfest in Parsberg besucht. Unter den rund 1.000 Gästen entdeckte er seinen 39-jährigen Cousin.
Dieser soll vor etwa 20 Jahren in Syrien die damalige Frau des Angeklagten – seine eigene Schwester – getötet haben. Mit einem Küchenmesser näherte sich der 44-Jährige seinem Cousin von hinten und stach ihm gezielt ins Herz. Das Opfer starb infolge der schweren Verletzung.
Mit dem Urteil folgte das Landgericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft und bewertete die Tat als Mord mit besonders schwerer Schuld.
dpa / FH