Do., 31.03.2022 , 15:24 Uhr

Während Überholvorgang

Parsberg: Lkw-Fahrer bedroht anderen Fahrer mit Waffe

Ein LKW-Fahrer hat beim Überholen auf der A3 bei Parsberg einen anderen Lkw-Fahrer mit einer Waffe bedroht.

Gestern Abend hat ein Lastwagenfahrer die Polizei gerufen, weil er von einem anderen LKW-Fahrer mit einer Waffe bedroht wurde. Dieser versuchte nämlich den anderen Fahrer zu überholen, was ihm nicht richtig gelang, da beide Fahrzeuge mit der gleichen niedrigen Geschwindigkeit fuhren. Der bedrohte Mann war nicht bereit langsamer zu fahren, was seinen Kollegen wohl provozierte, weshalb er die Pistole zückte und auf den anderen LKW-Fahrer richtete. Kurze Zeit später konnte der Mann an einem Autohof von der Polizei angehalten und kontrolliert werden. Dabei fanden die Beamten eine nicht geladene Schreckschusspistole. Gegen den LKW-Fahrer wird nun ermittelt.

JM

 

Polizeimeldung

Am Mittwoch, 30.03.2022, gegen 17:25 Uhr, ging über den polizeilichen Notruf die Meldung eines fahrenden Lkw-Fahrers ein, der sich durch eine auf ihn gerichtete Pistole bedroht fühlte.

Grund waren Unstimmigkeiten beim Überholvorgang mit einem anderen Lastkraftwagenfahrer. Wegen des geringen Unterschieds hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeiten ging ein Vorbeikommen nur zögerlich vonstatten. Als sich beide Fahrzeugführer auf gleicher Höhe befanden, nahm der überholende Kraftfahrer kurzerhand eine Pistole in die Hand und zielte damit auf den zu überholenden Lkw-Fahrer. Ursächlich hierfür dürfte wohl seine fehlende Bereitschaft zur Verringerung der Fahrgeschwindigkeit gewesen sein.

Kurze Zeit später konnte der überholende Sattelzug durch die alarmierte Streifenbesatzung der Autobahnpolizei Parsberg aufgenommen und anschließend am Autohof Berg angehalten und mit weiteren polizeilichen Unterstützungskräften einer Kontrolle unterzogen werden. Die hierbei erfolgte Durchsuchung der Fahrerkabine führte zur Auffindung der Waffe. Es handelte sich hierbei um eine ungeladene Schreckschusspistole. Gegen den 49-jährigen Mann wird wegen Bedrohung nach dem Strafgesetzbuch und wegen fehlendem kleinen Waffenschein nach dem Waffengesetz ermittelt.

 

PI Parsberg

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