Mi., 08.04.2020 , 10:42 Uhr

Ostern in Corona-Zeiten: Was ist erlaubt?

Ostern steht vor der Tür - und viele Menschen in Bayern sind verunsichert. «Eine Pandemie kennt keine Feiertage», sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vergangene Woche. Die strengen Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus gelten weiterhin. Was ist zu Ostern in Bayern erlaubt und was nicht? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Coronavirus: Was ist an Ostern erlaubt?

Darf ich meine Familie besuchen oder zu mir einladen?

Das bayerische Innenministerium rät von Familienbesuchen zu Ostern generell ab. Persönliche Kontakte zu Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts seien so gering wie möglich zu halten, heißt es in einer Übersicht - und ein gemütliches «Kaffeekränzchen» mit Tante, Cousins und Co. fiele da aus dem Rahmen.

Wenn aber Eltern oder Großeltern Hilfe zu Hause bräuchten, sei ein Besuch bei ihnen unverzichtbar.

Um die älteren Angehörigen in solch einem Fall bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, rät das Innenministerium jedoch dazu, diese Besuche «auf ein absolutes Minimum zu beschränken».

Etwas anders ist das bei Besuchen des Lebenspartners - hier gilt eine Ausnahme der Verfügung. Die Besuche seien zeitlich nicht begrenzt und auch gemeinsame Spaziergänge seien erlaubt.

 

Dürfen Kinder von getrennt lebenden Eltern in beiden Haushalten Ostern feiern?

Ja. Das Innenministerium sieht die Erfüllung des Sorge- und Umgangsrechts vonseiten beider Elternteile als «triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung». Hier stehe eindeutig das Wohl der Kinder an erster Stelle, so dass auch getrennt mit beiden Elternteilen Ostern gefeiert werden könne.

 

Darf ich mich mit zwei oder drei Freunden treffen, wenn wir den nötigen Abstand halten?

Nein. Weder zu Hause noch im Freien seien derzeit Treffen mit Freunden angebracht, heißt es vonseiten des Ministeriums. Auch hier gelte der dringliche Grundsatz, Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstands generell so gut wie möglich zu vermeiden. Auch für Kinder und ihre Spielkameraden gelte das Besuchsverbot - trotz vermeintlich langweiliger Nachmittage daheim.

 

Darf ich in meine Ferien- oder Zweitwohnung fahren?

Hier ist eine eindeutige Antwort schwierig. Oliver Platzer, Sprecher des Innenministeriums, sagt dazu auf dpa-Anfrage: «Bloße Fahrten zum Zweitwohnsitz ohne triftigen Grund sollten nicht stattfinden.» Zwar gebe es derzeit im Freistaat keinen Landkreis mit grundlegendem Besuchsverbot. Jedoch sei die Frage entscheidend, ob ein Aufenthalt im Zweitwohnsitz derzeit wirklich notwendig sei. Generell seien die Bestimmungen zu den Besuchen von Zweitwohnungen aber Ländersache.

 

 

Darf ich für einen Osterausflug in die Alpen oder an den See fahren?

Auch hier ist eine eindeutige Antwort schwierig. Platzer rät aber dringend von Ausflügen in die weitere Umgebung ab - obgleich sie nicht strikt verboten seien. «Wir appellieren an die Menschen, weil wir unsere Einsatzkräfte schützen müssen, die jetzt gerade alle gebraucht werden», sagt er.

Auch Josef Klenner, Präsident des Deutschen Alpenvereins, mahnt: «Bitte gehen Sie in der momentanen Situation nicht in die Berge.» Wenn hier Rettungseinsätze nötig würden, belaste man unnötig Rettungskräfte und Krankenhäuser.

Und auch auf Wassersport sollte man derzeit verzichten, um kein Risiko einzugehen, sagt Ingo Roeske von der Wasserwacht Bayern:

Wir können bei einem Einsatz nicht die eineinhalb Meter Abstand einhalten, das funktioniert nicht.

Häufige Fragen

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat die wichtigsten Fragen zum Thema Coronavirus (nicht nur in der Osterzeit) für Sie zusammengefasst. 

Konkret geht es um Fragen, die immer wieder auf Social Media gestellt werden, zum Beispiel zur Krankheitsprävention. Die FAQs (Frequently Asked Questions) beziehen sich auf die unterschiedlichsten Bereiche des Lebens.

Hier finden Sie alle FAQs in einer Übersicht.

Spezielle Fragen:

 

Sind Ausflüge und Sport in Parks möglich?

Grundsätzlich ja. So bleiben zum Beispiel die Parkanlagen von Schloss Neuschwanstein im Allgäu über Ostern für Spaziergänger geöffnet, teilt die Verwaltung mit. Allerdings, so heißt es vonseiten des Innenministeriums, seien Aktivitäten draußen nur allein, mit Angehörigen des Haushaltes oder dem Lebenspartner erlaubt.

Die Beurteilung, was im Freien problematisch sei und was nicht, liege im Ermessen der jeweils zuständigen Polizei, sagt Ministeriumssprecher Platzer. Ballspielen mit den Kindern im Park? «Grundsätzlich ist das nicht verboten», sagt er. Allerdings könne die Polizei auch in Einzelfällen entscheiden, das Spielen zu unterbrechen, wenn etwa nicht der nötige Abstand gehalten werden könne oder andere Menschen sich dem Spiel anschlössen.

Das gelte auch für Sitzpausen auf Bänken. «Niemand hat was dagegen, wenn sich jemand auf eine Parkbank setzt», so Platzer. Man solle nur nicht zu lange dort verweilen, den vorgeschriebenen Abstand halten und möglichst zügig weitergehen. Das Picknicken oder Grillen sei allerdings im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht erlaubt.

 

Bleiben Schrebergartenanlagen geöffnet?

Ja, Kleingärten dürfen nach Ministeriumsangaben weiterhin genutzt werden. Doch auch hier gilt: Nur Mitglieder des Hausstands dürfen in den Gärten zusammenkommen. Auch bei der Unterhaltung «über den Gartenzaun» seien eineinhalb Meter Abstand zu halten.

 

 

Sind Motorrad- oder Reitausflüge erlaubt?

Ja, aber mit klaren Einschränkungen. Die Landesregierung erlaubt Sport, Spaziergänge und Bewegung an der frischen Luft allein oder mit Haushaltsmitgliedern ausdrücklich. Aber: «Das bedeutet nicht, dass es erlaubt ist, mit dem Pkw oder dem Motorrad private Spritztouren zu unternehmen», mahnt das Innenministerium.

Erledigungen und zweckmäßige Fahrten sind demnach in Ordnung. Als reine Freizeitbeschäftigung seien Touren aber zu unterlassen. Auch Pferdebesitzer und Reiter dürften zwar zum Stall, um ihre Tiere zu versorgen. Ausritte seien jedoch nur allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushaltes zulässig.

Muss die Ostereiersuche im Grünen ausfallen?

Nicht unbedingt, sagt Werner Kraus von der Münchner Polizei. Auch Eltern ohne eigenen Garten dürften theoretisch in öffentlichen Grünanlagen Ostereier verstecken.

Wenn es beim Spazierengehen möglich ist, ohne dass die Abstandsregeln verletzt werden, dann ja.

Damit die Kinder aber auf keinen Fall in Kontakt mit anderen kommen, rät Kraus:

Man sollte dieses Jahr die Schlechtwetter-Variante wählen und die Ostereier in der Wohnung verstecken.

 

 

Kann ich mir beim Osterspaziergang ein Eis kaufen?

Ja. Trotz aller Einschränkungen versüßen viele geöffnete Eisdielen in Bayern die Ostertage. Doch auch beim Eisgenuss rät das Innenministerium zur Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern - vor der Eisdiele und beim Warten an der Kühltheke.

dpa

 

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dpa/MF

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