Fischotter Berater:
Markus Heilmann, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Referat PR Presse:
„Für das vergangene Jahr wurden zunächst 100 000 Euro für Entschädigungen bereitgestellt. Die Schadensmeldungen für 2016 haben gezeigt, dass die bisher veranschlagten Mittel nicht ausreichen, um die tatsächlichen Verluste der Teichwirte auszugleichen. Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat den Entschädigungs-Fonds daraufhin im August auf 250 000 Euro aufgestockt. Damit ist sichergestellt, dass keiner der teichwirtschaftlichen Familienbetriebe auf seinen Otter-Schäden sitzen bleibt. Wie sich die Schäden 2017 entwickeln werden, bleibt abzuwarten.“
Wer kann das Geld beantragen? (Auch Privatleute?). Wie groß muss mein Schaden sein? Gibt es Bestimmungen ab welcher Teichgröße man ein Anrecht auf Entschädigung hat?
"Antragsberechtigt sind Teichwirte und Angelvereine (nur für bewirtschaftete Aufzuchtteiche), wenn sie mehr als 0,5 Hektar Teichfläche haben, mehr als 250 kg Fisch produzieren oder Fische im Wert von mehr als 750 Euro pro Jahr erzeugen. Der Schaden muss zudem über einer Bagatellgrenze von 625 Euro liegen.“
Lässt sich ein Antrag nur über einen der Fischotter-Berater stellen?
-"Ja, der Otterberater muss den Schaden beurteilen und bestätigen.".
Welche Beweismittel werden zugelassen?
"Um die Entschädigung zu erhalten, müssen die Antragsteller Aufzeichnungen zum Fischbestand führen. Seit 1. Januar 2017 muss zwingend ein Teichbuch geführt werden. Zudem müssen Rechnungen oder sonstige Nachweise über Satzfischbezug, Futtermitteleinsatz und Abfischergebnis oder Unterlagen des Fischerzeugerrings, die jeweils plausibel und nachvollziehbar sind, vorliegen. Als Nachweise für den Fischotter dienen zum Beispiel Fotos, Spuren, Kot, Fischreste mit spezifischem Schadbild."
Wenn man seinen Teich schützt können bis zu 50% der Kosten rückerstattet werden, vorausgesetzt der Zaun etc. entspricht den Vorgaben, die zuvor der Fischotter-Beauftragte gemacht hat - Richtig?
"Richtig, im Antragsformular für die Förderung im Rahmen des EU-Förderprogramms „Europäischer Meeres- und Fischereifonds“ (EMFF) ist vom Fischotterberater zu beurteilen und zu bestätigen, dass die geplante Ausführung den technischen Vorgaben einer wirksamen Otterabwehr entspricht. Der Antragsteller kann dann einen Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, die allerdings eine Bagatellgrenze von 1 500 Euro überschreiten müssen."
AB