Fr., 08.11.2019 , 15:10 Uhr

Ostbayern: Grundsteuer wird ab 2025 neu berechnet

Millionen Hausbesitzer fragen sich, wie viel Grundsteuer sie bald zahlen müssen. Jetzt hat die Reform im Bundesrat die letzte Hürde genommen – doch viele Antworten bleiben noch aus.

Die Grundsteuer wird ab 2025 nach einem neuen System berechnet. Ob es für Hausbesitzer und Mieter dadurch teurer wird, bleibt nach dem Beschluss des Bundesrats vom Freitag aber offen. Die Steuer wird von Ort zu Ort voraussichtlich weiter stark schwanken, weil die Kommunen das letzte Wort behalten. Endgültig wird die Höhe zudem erst in einigen Jahren feststehen.

Sicherheit dagegen bekamen die Kommunen: Wäre die Reform nicht vor Jahresende beschlossen worden, hätten sie im kommenden Jahr nach einem Gerichtsurteil keine Grundsteuer mehr verlangen dürfen. Damit wäre eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen weggefallen.

Wir haben den jahrzehntelangen Stillstand aufgelöst und damit Städten und Gemeinden Milliardeneinnahmen dauerhaft gesichert.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD)

Die Bundesländer können jetzt entscheiden, ob sie künftig die Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums nutzen oder eine eigene entwickeln. Das Bundesmodell stützt sich weiterhin auf den Wert und auf die Fläche einer Immobilie, deshalb müssten alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Dabei sollen unter anderem durchschnittliche Mieten in der betreffenden Wohnlage mit einfließen. Einigen Ländern wie Bayern ist das zu aufwendig, sie wollen deshalb allein die Fläche einer Immobilie für die Berechnung heranziehen.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte, sein Bundesland setze auf ein «wertunabhängiges Einfach-Grundsteuermodell». Im Gegensatz zu dem vom Bund vorgesehenen Modell komme es dadurch bei steigenden Immobilienpreisen nicht automatisch alle paar Jahre zu einer Erhöhung der Grundsteuerlast und dadurch auch der Mieten.

Bei dieser Argumentation bleibt allerdings unberücksichtigt, dass die Kommunen bei der Grundsteuer weiterhin das letzte Wort sprechen. Sie legen Hebesätze fest, die letztlich entscheidend für die Höhe der Abgabe sind. Dadurch schwankt die Belastung für Eigentümer je nach Wohnort teils um mehrere Hundert Euro. Eine Kommune kann über einen Hebesatz Null sogar festlegen, dass ihre Bewohner überhaupt keine Grundsteuer zahlen müssen. Auch steigende Immobilienpreise könnte sie durch niedrigere Hebesätze ausgleichen.

Die Bundesregierung hat an die Kommunen appelliert, die Hebesätze so zu gestalten, dass sie nicht mehr Grundsteuer einnehmen als bisher – zwingen kann sie die Kommunen jedoch nicht.

Die Städte bekennen sich auch ausdrücklich zu einer aufkommensneutralen Reform. Sie soll nicht zu höheren Einnahmen führen. Dafür werden die Städte ihre örtlichen Hebesätze rechtzeitig anpassen.

Der Deutsche Städtetag

Zuletzt kassierten die Kommunen mehr als 14 Milliarden Euro Grundsteuer.

Die Immobilienwirtschaft rechnet trotzdem mit Steuererhöhungen.

Finanzklamme Gemeinden werden ihren Hebesatz keineswegs so weit herabsetzen, dass der Anstieg der Grundstückswerte ausgeglichen wird

Präsident des Branchenverbands IVD, Jürgen Michael Schick

Außerdem stehe der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum Steueraufkommen. Der Verband wirbt deshalb bei den Ländern dafür, dass sie eigene, einfachere Berechnungsmodelle entwickeln.

 

Aus der Mitteilung der Deutschen Presse Agentur

 

MWi

Das könnte Dich auch interessieren

11.03.2026 Heute Abend im Programm 09.03.2026 Neumarkt i.d. Opf./Leipzig: Lange Haftstrafen für Mord auf Bahngleis bestätigt Sie schlugen einen Mann bewusstlos und legten ihn auf ein Bahngleis. Dort überrollte ihn ein Zug. Jetzt steht fest, dass zwei Männer dafür lange ins Gefängnis müssen. 09.03.2026 Schwandorf: Fußballfans besprühen abgestellten Zug Ein oder mehrere bisher unbekannte Fußballfans haben in der Nacht von Freitag (6. März) auf Samstag am Bahnhof Schwandorf an einem abgestellten Zug ein Graffiti aufgesprüht. 09.03.2026 Bayern: Landesweiter Probealarm am 12. März 2026 testet Sirenen, Warn-Apps und Cell Broadcast Am Donnerstag, 12. März 2026, findet ab 11:00 Uhr im gesamten Freistaat Bayern der landesweite Probealarm statt.