So., 17.05.2020 , 10:16 Uhr

Offene Biergärten und vollere Schulen - neue Corona-Regeln ab Montag

Was ist Bayern ohne Biergärten? Nach der wochenlangen Zwangspause dürfen Restaurants am Montag endlich wieder ihre Außenbereiche öffnen. Auch in den Schulen wird es immer voller.

 

Wochenlang sind Klappstühle und Bänke in den Wirts- und Biergärten leer geblieben. Damit ist nun Schluss. Auch immer mehr Schüler kehren in die Klassenräume zurück. Was sich in Bayern von diesem Montag an und danach alles ändert. Ein Überblick:

 

GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

Wer darf ab Montag wieder öffnen?

Zunächst darf die Gastronomie im Außenbereich öffnen - also Biergärten, Wirtsgärten oder Freischankflächen. Allerdings muss schon um 20.00 Uhr zugesperrt werden. Eine Woche später dürfen die Wirte dann die Innenbereiche bis 22.00 Uhr öffnen. Beherbergungsbetriebe müssen sich voraussichtlich noch bis zum Pfingstwochenende gedulden.

Sitzt man dann alleine und mit Mundschutz am Tisch?

Nein, am Tisch darf der ansonsten vorgeschriebene Mundschutz abgelegt werden. Zudem dürfen laut Branchenverband Dehoga Personen aus zwei Hausständen beisammensitzen. Ansonsten gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern. Das Servicepersonal muss Mundschutz tragen, in der Küche ist dies nur dann vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Kann man einfach wieder so in die Wirtschaft?

Eine Reservierung ist laut Dehoga sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Zudem werden eintreffende Gäste vom Personal platziert und ihre Personalien und Telefonnummern aufgenommen. Letzteres soll sicherstellen, dass im Fall des Falles Infektionsketten nachvollzogen werden können.

Ist genügend Platz?

Das wird gerade bei den Außenflächen auch vom Wetter abhängen, wie Dehoga-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert erklärt. Auch in den Gasträumen wird es wegen des Mindestabstands wohl weniger Platz geben. Zumindest bei Freischankflächen haben Geppert zufolge einige Kommunen bereits Entgegenkommen signalisiert, wenn Wirte sie erweitern wollen. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat die Kommunen im Freistaat gebeten, Stellflächen für die Außengastronomie rasch und unbürokratisch im Rahmen des rechtlich Möglichen zu genehmigen. «Die Auswirkungen der Coronakrise haben besonders das Gastgewerbe in existenzielle Nöte gestürzt. Es ist mir ein besonderes Anliegen, diesen für das Tourismusland Bayern so wichtigen Bereich nachdrücklich zu unterstützen», schrieb er in einem Brief an alle bayerischen Oberbürgermeister und Bürgermeister.

Sind Restaurants und Gaststätten damit gerettet?

«Wenn die Betriebe wieder an den Start gehen, ist der Überlebenskampf noch nicht beendet», sagt Geppert. «Denn dann entstehen auch wieder Kosten, die erstmal erwirtschaftet werden müssen.»

 

 

SCHULEN

Wer darf ab Montag wieder zurück in die Klassenzimmer?

Am Montag geht es auch für die unteren Klassen wieder los. Das heißt für die Erstklässler, die fünften Klassen der Mittelschulen und die fünften und sechsten Klassen an Realschulen und Gymnasien. An den Wirtschaftsschulen dürfen, je nach Art, die achte, die siebte oder auch die sechste Jahrgangsstufe zurück. Das ist dann die dritte Stufe der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts. Seit Ende April sind die Abschlussklassen wieder zurück, ihnen folgten die Schüler, die nächstes Jahr ihren Abschluss machen, sowie die vierten Klassen.

Was ist mit den anderen Schülern?

Für sie beginnt der Präsenzunterricht erst nach den Pfingstferien Mitte Juni. Für die mittleren Klassen der Grundschulen soll es laut Kultusministerium aber – je nach Möglichkeit vor Ort – ein freiwilliges pädagogisches Begleitangebot geben.

Findet der Unterricht dann wieder wie gewohnt statt?

Die Stundenpläne sind verschlankt und meist auf die Kernfächer reduziert. Oft fallen Fächer wie Sport, Musik oder Kunst aus. Der Unterricht soll zudem in geteilten Lerngruppen stattfinden, die sich wochenweise oder auch tageweise abwechseln. In Wochen ohne Präsenzunterricht sollen die Schüler dann wieder von zu Hause lernen.

 

 

MASKENPFLICHT

Gibt es Änderungen bei der Maskenpflicht im Verkehr?

Ja. Schon jetzt muss man im Öffentlichen Nahverkehr, an Haltestellen und Bahnhöfen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Hier sind auch sogenannte Community-Masken erlaubt. Im Fernverkehr der Bahn gilt nun auch in ganz Deutschland die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase, wie das bayerischen Verkehrsministerium erklärte. «Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.» Ebenfalls neu ist in Bayern ab Montag die Pflicht im Flugverkehr - und das gilt ab dem Moment, in dem der Passagier die Abfertigungsgebäude betritt. Die Regelung gelte auch für das Kontroll- und Servicepersonal, wenn es mit Fahr- und Fluggästen in Kontakt kommt, teilte das Ministerium weiter mit.

 

Von Jennifer Weese und Christof Rührmair, dpa

 

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