Sa, 03.03.2018 , 09:13 Uhr

Obertraubling: Nach Verkehrsunfall Fahrerlaubnis entzogen

Am Freitag, 02.03.2018, um 05.40 Uhr, ereignete sich auf der Bundesstraße 15 bei Obertraubling ein Auffahrunfall, bei dem der 24-jährige Fahrer eines Pkw, BMW, leicht verletzt wurde.

Der 24-jährige war mit seinem BMW auf einen verkehrsbedingt anhaltenden Pkw, Opel, aufgefahren. Der Fahrer des BMW wurde von einem Rettungswagen in ein Regensburger Krankenhaus zur ambulanten Behandlung verbracht. Die beiden nach dem Aufprall nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

Die Absicherung der Unfallstelle und Reinigung der Fahrbahn erfolgte durch Kräfte der Feuerwehr. Wie sich im Rahmen der Unfallaufnahme herausstellte, war dem Fahrer des BMW im Dez. 2017 die Fahrerlaubnis entzogen worden. Da er allerdings immer noch in Besitz seines Führerscheins war, musste der Führerschein beschlagnahmt werden. Bei dem Unfall war ein Sachschaden in Höhe von 7000.- Euro entstanden.

PM / NS

Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

08.05.2024 Rohrbach: Lagerhallen-Brand beschäftigte fünf Feuerwehren Fünf Feuerwehren waren bei der Löschung des Brandes einer landwirtschaftlichen Lagerhalle am Dienstag beteiligt. 08.05.2024 Regensburg: Nach Fund von toter Frau in Kofferraum - Tatverdächtiger in U-Haft Im Fall der in einem Kofferraum gefundenen Frauenleiche sitzt ein Tatverdächtiger jetzt in U-Haft. Jetzt prüft die Polizei Eifersucht als mögliches Motiv. Außerdem haben Ermittler Blutspuren im Haus des Verdächtigen entdeckt. 08.05.2024 Regensburg: Eltern steigen kurz aus - Zug fährt mit Kindern weiter Bei einer Zugreise hat ein Ehepaar kurzzeitig seine Kinder verloren. Der Zug war ohne die Eltern abgefahren, weil diese am Hauptbahnhof ohne die drei Kinder ausgestiegen waren. Kurze Zeit später wurde die Familie aber wiedervereint. 07.05.2024 Regensburg: Fahrradkontrolltag am 8. Mai Fahrradkontrolle in Grünanlagen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOS werden sich gut sichtbar in den Parks positionieren, so dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer noch die Chance haben, vom Rad abzusteigen. Wer das Radverbot missachtet, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen.   Hintergrund Parks, Grünflächen und Spielanlagen sind Schutzräume für Kinder und Erholungssuchende,