Fr., 06.03.2026 , 14:10 Uhr

Oberpfalz: Walzverbot für Grünland startet 2026 erst am 2. April

Zum Schutz von Wiesenbrütern verbietet das Bayerische Naturschutzgesetz seit 2020 das Walzen von Grünlandflächen nach dem 15. März bis zur ersten Mahd. Nun gibt es für das Jahr 2026 in der Oberpfalz eine Anpassung: Der Beginn des Walzverbots wird auf den 2. April 2026 verschoben.

Grundlage dafür sind aktuelle fachliche Einschätzungen der Landesanstalt für Landwirtschaft und des Landesamtes für Umwelt. Die Regierung der Oberpfalz hat die Änderung per Allgemeinverfügung beschlossen.

Walzverbot in der Oberpfalz verschoben

Ursprünglich gilt das Walzverbot ab dem 16. März. Für das Jahr 2026 wird dieser Termin jedoch auf den 02. April 2026 verschoben. Die Regelung betrifft alle Landkreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk.

Mit dieser Entscheidung sollen Artenschutz und die Belange der Landwirtschaft praxisnah in Einklang gebracht werden. Hintergrund sind besondere Nässe- oder klimatische Bedingungen, die regional berücksichtigt werden können.

Ausnahme für ausgewiesene Wiesenbrütergebiete

Von der Fristverschiebung ausgenommen sind alle offiziell ausgewiesenen Wiesenbrütergebiete im Regierungsbezirk. Dort bleibt es beim Walzverbot ab dem 16. März 2026.

Bekanntgabe am 12. März 2026

Die offizielle Bekanntmachung der Allgemeinverfügung erfolgt im Sonderamtsblatt am 12. März 2026. Nach der Veröffentlichung sind die Allgemeinverfügung sowie ihre Begründung online abrufbar unter:

https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/bekanntmachungen/rabl/index.html

Flächenprüfung über iBALIS möglich

Landwirte, die beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Mehrfachantragsteller registriert sind, können prüfen, ob ihre Flächen in ausgewiesenen Wiesenbrütergebieten liegen.

Dies ist über die Feldstückskarte im Serviceportal „iBALIS“ möglich. Dort kann die hinterlegte „Wiesenbrüterkulisse“ eingeblendet werden. Diese Kulisse wurde im Jahr 2024 neu gefasst.

Regierung Oberpfalz/JM

 

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