Grundlage dafür sind aktuelle fachliche Einschätzungen der Landesanstalt für Landwirtschaft und des Landesamtes für Umwelt. Die Regierung der Oberpfalz hat die Änderung per Allgemeinverfügung beschlossen.
Ursprünglich gilt das Walzverbot ab dem 16. März. Für das Jahr 2026 wird dieser Termin jedoch auf den 02. April 2026 verschoben. Die Regelung betrifft alle Landkreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk.
Mit dieser Entscheidung sollen Artenschutz und die Belange der Landwirtschaft praxisnah in Einklang gebracht werden. Hintergrund sind besondere Nässe- oder klimatische Bedingungen, die regional berücksichtigt werden können.
Von der Fristverschiebung ausgenommen sind alle offiziell ausgewiesenen Wiesenbrütergebiete im Regierungsbezirk. Dort bleibt es beim Walzverbot ab dem 16. März 2026.
Die offizielle Bekanntmachung der Allgemeinverfügung erfolgt im Sonderamtsblatt am 12. März 2026. Nach der Veröffentlichung sind die Allgemeinverfügung sowie ihre Begründung online abrufbar unter:
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/bekanntmachungen/rabl/index.html
Landwirte, die beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Mehrfachantragsteller registriert sind, können prüfen, ob ihre Flächen in ausgewiesenen Wiesenbrütergebieten liegen.
Dies ist über die Feldstückskarte im Serviceportal „iBALIS“ möglich. Dort kann die hinterlegte „Wiesenbrüterkulisse“ eingeblendet werden. Diese Kulisse wurde im Jahr 2024 neu gefasst.
Regierung Oberpfalz/JM