Mi., 14.09.2022 , 11:43 Uhr

Oberpfalz: Polizei warnt vor dem Konsum von Kräutermischungen

Die Oberpfälzer Polizei warnt nach einem Todesfall in Zusammenhang mit dem Konsum von Kräutermischungen vor den unkalkulierbaren Risiken.

In der Oberpfalz ist ein Mann nach dem Konsum von illegalen «Kräutermischungen» gestorben. Kurz nach der Einnahme brach der 34-Jährige am Wochenende vor seiner Lebensgefährtin zusammen und starb, wie die Polizei am Mittwoch in Regensburg berichtete. «Ein Zusammenhang mit dem Konsum der Substanz und dem plötzlichen Versterben liegt nahe und wird derzeit von der Kriminalpolizei geprüft.»

Die Polizei warnte aus Anlass des Falls noch einmal vor dem Konsum von psychoaktiven, synthetischen Stoffen, die als «Kräutermischungen» oder «Legal Highs» bezeichnet werden. Früher war der Handel mit diesen Stoffen nicht verboten, vor wenigen Jahren wurde ein neues Gesetz zu den neuartigen Drogen verabschiedet, so dass nun auch der Handel mit «Kräutermischungen» unter Strafe steht.

Laut Polizei kommt es immer wieder nach dem Konsum der Substanzen zu schweren Gesundheitsschäden wie Kreislauf- oder Organversagen, Ohnmacht oder auch zu Psychosen und Wahnvorstellungen. Die Wirksamkeit der Substanzen könne ein Vielfaches höher sein als bei Marihuana und bis zum Tod führen.

dpa

 

Polizeimeldung

In der Oberpfalz verstarb am Wochenende ein 34-Jähriger nach dem Konsum von Kräutermischungen. Kurz nach dem Konsum brach der Mann in Anwesenheit seiner Lebensgefährtin zusammen und verstarb kurz darauf. Ein Zusammenhang mit dem Konsum der Substanz und dem plötzlichem Versterben liegt nahe und wird derzeit von der Kriminalpolizei geprüft. Dieser Fall zeigt auf tragische Weise auf, welche Risiken mit dem Konsum derartiger Substanzen zusammenhängen können.

Bei Kräutermischungen handelt es sich um synthetische Cannabinoide oder andere synthetische Wirkstoffe mit psychoaktiver Wirkung. Die Mittel werden als Kräutermischungen in kleinen Tüten verkauft und versprechen eine ähnliche berauschende Wirkung wie THC, dem Wirkstoff von Marihuana. Konsumiert werden die Mittel in der Regel durch Rauchen der Substanzen.

 

„Legal Highs“ bis 2016

Bis zur Einführung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) im Jahr 2016, konnten die Kräutermischungen legal erworben werden, was ihnen damals auch den verharmlosend umgangssprachlichen Namen „Legal Highs“ einbrachte. Nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Gesundheitsgefahren wurde der Besitz und weitere Umgang gesetzlich geregelt.

Die Mittel können meist im Internet im In- und Ausland gekauft werden und werden dem Besteller per Post geliefert. Die Internetseiten werden professionell betrieben und die Verpackungen ansprechend gestaltet. Insbesondere Jugendliche fühlen sich von der Vermarktung angesprochen.

 

 

Unvorhersehbare und teils tödliche Nebenwirkungen

Auf die Risiken, welche ein Konsument mit dem Genuss der Mischungen eingeht, wird nicht hingewiesen. Diese sind jedoch äußerst hoch. Die NpS werden zum Teil von Hand gemischt und der einzelne Wirkstoffgehalt und die daraus resultierende Wirkweise der einzelnen Stoffe sind für den Konsumenten nicht vorherzusehen. Die Zusammensetzung der Verpackungen kann daher auch stark variieren. Insbesondere die Wirksamkeit der Substanzen kann dann um ein Vielfaches höher sein, als bei Marihuana.

Immer wieder kommt es nach dem Konsum der Substanzen zu schweren, für den Konsumenten nicht vorhersehbaren, gesundheitlichen Schädigungen. Neben körperlichen Folgen wie Kreislaufversagen, Organversagen und Ohnmacht besteht auch die Gefahr psychischer Folgen, wie Psychosen und Wahnvorstellungen, welche eine notfallmedizinische Versorgung notwendig machen. Im schlimmsten Fall kann der Konsum, wie eingangs beschrieben, zum Tod führen. Ob die Substanz ursächlich für den Tod des Mannes war, müssen weitere Ermittlungen klären.

Die Polizei Oberpfalz warnt eindringlich vor dem Konsum solcher Substanzen. Neben den unvorhersehbaren Wirkungen solcher Substanzen steht der Umgang mit den Stoffen nach dem Neuen-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) oder dem Betäubungsmittelgesetz unter Strafe.

 

 

PP Oberpfalz/JM

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