Das Polizeipräsidium Oberpfalz warnt vor der Betrugsmasche „Ghost Pairing“. Das Phänomen ist deutschlandweit aufgetreten, nun sind auch erste Fälle in der Oberpfalz bekannt. Dabei verschaffen sich Täter unbemerkt Zugriff auf WhatsApp-Konten und fordern im Namen der Betroffenen Geld.
Am 15. Oktober 2026 erstattete ein 26-Jähriger aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab bei der Polizeiinspektion Neustadt an der Waldnaab Anzeige. Über den WhatsApp-Account eines Bekannten hatte er eine Bitte um kurzfristige finanzielle Unterstützung erhalten. Im Vertrauen auf die vermeintlich bekannte Person überwies er einen hohen dreistelligen Eurobetrag.
Als eine weitere Geldforderung einging, wurde der 26-Jährige misstrauisch und rief seinen Bekannten an. Dieser wusste nichts von den Nachrichten. Die Ermittlungen dauern an.
Beim „Ghost Pairing“ verleiten Täter ihre Opfer beispielsweise über gefälschte Nachrichten, Links oder QR-Codes dazu, die Verknüpfung eines fremden Geräts mit ihrem WhatsApp-Konto zu bestätigen. Dadurch können sie auf Nachrichten und Kontakte zugreifen und im Namen der Betroffenen kommunizieren. Da die Nachrichten scheinbar von bekannten Personen stammen, werden betrügerische Geldforderungen häufig nicht sofort erkannt.
Das Polizeipräsidium Oberpfalz gibt folgende Hinweise:
Geben Sie niemals WhatsApp-Bestätigungscodes weiter und bestätigen Sie keine unbekannten Geräteverknüpfungen.
Prüfen Sie unter „Verknüpfte Geräte“ regelmäßig, welche Geräte Zugriff auf Ihr Konto haben, und entfernen Sie unbekannte Verknüpfungen.
Seien Sie auch bei Nachrichten von bekannten Kontakten vorsichtig. Überprüfen Sie ungewöhnliche Geldforderungen grundsätzlich über einen anderen Kommunikationsweg, beispielsweise durch einen direkten Anruf.
Aktivieren Sie die Zwei-Schritt-Verifizierung in WhatsApp, um Ihr Konto zusätzlich zu schützen.
Bei Verdacht auf eine Kontoübernahme oder einen Betrugsversuch sollten Betroffene umgehend handeln und sich an die Polizei wenden.
Eine konkrete detaillierte Beschreibung sowie wichtige Verhaltenstipps finden sich zudem auf der Internetseite des Verbraucherschutzes Niedersachsen.
Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberpfalz / MF