Do., 30.04.2026 , 14:56 Uhr

Oberpfalz: Polizei mahnt zur Rücksicht in der Freinacht

Das Polizeipräsidium Oberpfalz teilt mit, dass in der sogenannten Freinacht nicht alles erlaubt ist.

In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai ist in vielen Orten der Oberpfalz wieder mit kleineren Streichen rund um die sogenannte Freinacht zu rechnen. Das Polizeipräsidium Oberpfalz erinnert daran, dass Brauchtum und Spaß dort enden, wo Eigentum beschädigt, Menschen gefährdet oder die öffentliche Ordnung gestört werden.

Freinacht in der Oberpfalz: Grenzen des Brauchtums

Was für manche als „Gaudi“ gedacht ist, kann für andere schnell zum Problem werden – oder sogar eine Straftat darstellen. Besonders kritisch sieht die Polizei das Beschädigen, Entfernen oder Verstellen von Gegenständen. Auch das Blockieren von Wegen und Straßen oder das Auslegen von Hindernissen kann für Verkehrsteilnehmer und Passanten gefährlich werden.

Ebenso wenig als harmloser Streich gelten das Anzünden von Gegenständen oder bewusst verursachte Sachschäden. Solche Taten werden von der Polizei konsequent verfolgt.

Polizei ruft zu Rücksicht und Vernunft auf

Die Polizei bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Freinacht verantwortungsvoll zu feiern. Wer unterwegs ist, sollte auf übermäßigen Alkoholkonsum verzichten, keine fremden Grundstücke betreten und keine Gegenstände so platzieren, dass andere dadurch in Gefahr geraten.

Eltern werden gebeten, insbesondere Jugendliche auf die Grenzen zulässiger „Scherze“ hinzuweisen und für einen respektvollen Umgang zu sensibilisieren.

Wenn aus einem vermeintlichen Streich eine Gefährdung oder Straftat wird, soll umgehend die Polizei informiert werden. Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle sowie der Polizeinotruf 110 entgegen.

Das Polizeipräsidium Oberpfalz wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine ruhige Freinacht und einen friedlichen Start in den Monat Mai.

Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberpfalz / MF

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