Do., 24.05.2018 , 08:37 Uhr

Oberpfalz: Knapp 800 Flüchtlinge machen eine Lehre

Knapp 800 Flüchtlinge durchlaufen derzeit eine Ausbildung in der Oberpfalz – Bleibeperspektive und Mitwirkung der Asylbewerber bei der Identitätsaufklärung bleiben Knackpunkte für eine Ausbildung- und Beschäftigungserlaubnis

Regierungspräsident Axel Bartelt hatte zum 2. Mal zum „Runden Tisch“ zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in den Großen Spiegelsaal der Regierung der Oberpfalz eingeladen. Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz, Dr. Jürgen Helmes, Hauptgeschäftsführer der IHK-Regensburg für die Oberpfalz/Kelheim, Gabriele Anderlik, Leiterin der Agentur für Arbeit Regensburg, Regierungsvizepräsident Christoph Reichert, sowie die Vertreter aller Ausländerbehörden der Landratsämter und kreisfreien Städte der Oberpfalz kamen in der Regierung zusammen, um sich zu diesem Thema auszutauschen. Erstmals mit dabei waren auch die Kirchen, vertreten durch Regionalbischof Dr. Hans-Martin Weiss, Kolping-Diözesanpräses Karl-Dieter Schmidt und Michael Eibl, Direktor der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.

Regierungspräsident Axel Bartelt dankte der Handwerkskammer und der IHK sowie der Agentur für Arbeit für den großen Einsatz bei der Ausbildung und Weiterqualifizierung von Flüchtlingen und den Kirchen vor allem für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der Oberpfalz. Derzeit durchlaufen knapp 800 Flüchtlinge eine Ausbildung in der Oberpfalz, die meisten davon waren als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereist.

Die Berufsausbildungsmöglichkeiten von Asylbewerbern oder Geduldeten hängen im Einzelfall von der konkreten aufenthaltsrechtlichen Situation ab, die dem ausbildungswilligen Betrieb oftmals nicht oder nur teilweise bekannt ist. Deshalb hatte der Regierungspräsident beim 1. „Runden Tisch“ zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge vor rund einem Jahr angeregt, Clearingstellen bei der Regierung der Oberpfalz und den Ausländerbehörden einzurichten. Dies wurde erfolgreich umgesetzt. „Die Beratung und Zusammenarbeit der Ausländerbehörden mit den Verbänden funktioniert dadurch weitgehend reibungslos“, fasste der Regierungspräsident zusammen. An die Clearingstellen können sich Betriebe wenden, bevor sie einem Asylbewerber einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag anbieten. Sie erhalten dort eine „Grobauskunft“, wie hoch die Bleibeperspektiven einzelner Personen sind. Damit könne sich ein Betrieb viel Ärger ersparen. Auch die Kammern haben mit verstärkter Kommunikation zum Thema dazu beigetragen, Probleme im Vorfeld zu verhindern.

Wichtige Kriterien, damit eine Ausbildung während des Asylverfahrens von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) bei der Regierung der Oberpfalz oder von den Ausländerbehörden der Landratsämter und kreisfreien Städte genehmigt wird, sind weiterhin unverändert die Bleibeperspektive, die Integrationsleistungen (Sprachkenntnisse etc.) und die Mitwirkung der Asylbewerber an der Identitätsklärung. Ausschlussgrund ist nach wie vor, wenn eine Person z.B. straffällig geworden ist. In Einzelfällen gestaltete sich die Identitätsklärung vor allem für junge Afghanen schwierig. Um dieser Sache nachzugehen, besuchte Regierungspräsident Axel Bartelt zusammen mit HWK-Präsident Dr. Georg Haber und IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Helmes den afghanischen Generalkonsul in München und erörterten mit diesem die Situation.

Die Zentrale Ausländerbehörde bei der Regierung der Oberpfalz hat in der Vergangenheit vor allem bei Asylbewerbern, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereist waren, integrationswillig waren und erkennbar zur Identitätsklärung beigetragen haben, das ihr eingeräumte Ermessen zugunsten dieser Menschen ausgeschöpft und ihnen eine Chance im Rahmen der sogenannten „3+2-Regelung“ gegeben. Auf der anderen Seite wurde bei abgelehnten Asylbewerbern, die insbesondere wegen einer Straftat verurteilt waren, priorisiert und konsequent die Abschiebung eingeleitet. Dieses Vorgehen fand Zustimmung bei allen Beteiligten.

Jede Entscheidung zu Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnissen bleibt aber weiterhin eine Einzelfallentscheidung der jeweils zuständigen Ausländerbehörde, die hierfür einen Ermessensspielraum hat. „Mit dem Gespräch wollen wir Planken für den Ermessensgebrauch aufzeigen um einen möglichst einheitlichen Vollzug in der Oberpfalz zu erreichen“, so der Regierungspräsident.

Die Clearingstellen in der Oberpfalz finden Sie hier.

Pressemitteilung/MF

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