Mo., 24.06.2013 , 15:20 Uhr

Nürnberg/Regensburg: OLG weist Anwaltsbeschwerde wegen Untätigkeit im Fall Mollath ab

Das juristische Tauziehen um die Entlassung von Gustl Mollath aus der Psychiatrie dauert nun schon seit Monaten – Mollaths Aussichten, bald schon ein freier Mann zu sein, haben sich in dieser Zeit aber kaum verbessert. Ein Rückschlag ist auch die jüngste OLG-Entscheidung.

Im Fall Mollath zeichnet sich weiterhin keine vorzeitige Entlassung des 56 Jahre alten Nürnbergers aus der Psychiatrie ab. Eine Beschwerde von Mollaths Anwalt Gerhard Strate wegen angeblicher Untätigkeit des Landgerichts Regensburg hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg als unzulässig zurückgewiesen, wie die Justiz am Montag mitteilte. Das OLG sehe im Verhalten der Regensburger Richter keine «endgültige Rechtsverweigerung». Strate kündigte sofort den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an.

Das OLG Nürnberg wies in seiner Begründung darauf ein, dass nach neuer Gesetzeslage Untätigkeitsbeschwerden bei Gerichten nicht mehr vorgesehen seien. Aber auch nach altem Recht wäre die Beschwerde des Mollath-Anwalts erfolglos geblieben. Von einer «Rechtsverweigerung» der Richter könne keine Rede sein, zumal die Vorsitzende der zuständigen Regensburger Kammer ausdrücklich darauf hinweise, dass das Gericht eine Entlassung Mollaths aus der Psychiatrie laufend prüfe.

Strate kündigte eine Verfassungsbeschwerde an, die noch am Dienstag Karlsruhe zugeleitet werde. Es sei bedauerlich, dass das OLG Nürnberg «die Arbeitsverweigerung durch das Landgericht Regensburg aus formellen Gründen im Ergebnis gebilligt hat», erklärte er. «Dies ist angesichts des hohen Rechtsguts der Freiheit der Person, welches auch für Mollath gilt, nur schwer erträglich.»

Das Landgericht Regensburg hatte es zu zunächst abgelehnt, über die von Strate beantragte Aussetzung von Mollaths Psychiatrie-Aufenthalt zu entscheiden. Das Gericht hatte erklärt, «dass im Hinblick auf die Komplexität der Sach- und Rechtslage derzeit noch nicht abschätzbar ist, ob die beiden Wiederaufnahmeanträge im Fall Mollath Erfolg haben werden». Ein Antrag stammt von der Verteidigung, ein zweiter von der Staatsanwaltschaft.

Gustl Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Er sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Er ist seit rund sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht.

dpa

 

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