Nach der Übergabe der Unterschriften für das geplante Bürgerbegehren gegen die Nordspange fordern der Bundestagsabgeordnete Peter Aumer und Lappersdorfs Erster Bürgermeister Franz Rumstadt eine umfassende Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit durch die Stadt Regensburg.
Nach Ansicht von Peter Aumer müsse ein Bürgerbegehren alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. „Direkte Demokratie lebt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage vollständiger und zutreffender Informationen entscheiden können. Deshalb müssen die gesetzlichen Anforderungen an ein Bürgerbegehren konsequent eingehalten werden.“
Kritisch sehen Aumer und Rumstadt insbesondere die öffentliche Darstellung der Kosten der Nordspange. Nach ihrer Auffassung entstehe durch die Angabe von 104 Millionen Euro für die Einhausung ein unvollständiges Bild, wenn nicht gleichzeitig auf die mögliche Förderung durch den Freistaat Bayern hingewiesen werde.
Aumer erklärt dazu: „Wer den Eindruck erweckt, die Einhausung koste die Regensburger Steuerzahler 104 Millionen Euro, ohne auf die erhebliche Förderung durch den Freistaat Bayern hinzuweisen, vermittelt kein vollständiges Bild der tatsächlichen Kosten. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf vollständige und korrekte Informationen.“
Neben den Kosten verweisen beide auf die aus ihrer Sicht positiven Auswirkungen der Nordspange. Das Projekt soll den Lärmschutz entlang der Nordgaustraße, der Amberger Straße und am Sallerner Berg verbessern. Außerdem soll der Durchgangsverkehr auf der Lappersdorfer Straße und der Frankenstraße reduziert sowie der öffentliche Nahverkehr, der Radverkehr und der Fußgängerverkehr gestärkt werden. Geplant ist zudem ein Grüngürtel, der Reinhausen und den Sallerner Berg wieder miteinander verbindet.
Auch Franz Rumstadt betont die Bedeutung des Projekts für die gesamte Region. „Die Nordspange verbessert die Anbindung Lappersdorfs an Regensburg und an die Autobahn deutlich. Davon profitieren Pendlerinnen und Pendler ebenso wie der öffentliche Nahverkehr und der Radverkehr. Gerade mit Blick auf die Sanierung des Pfaffensteiner Tunnels brauchen wir eine leistungsfähige Infrastruktur, um Verkehrsprobleme in der gesamten Region zu vermeiden.“
Aumer und Rumstadt erwarten nun, dass die Stadt Regensburg das Bürgerbegehren sorgfältig auf seine rechtliche Zulässigkeit überprüft. Nach ihrer Auffassung komme dabei insbesondere dem Täuschungs- und Irreführungsverbot eine besondere Bedeutung zu.
„Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass die Fragestellung und die dazu vermittelten Informationen die tatsächlichen rechtlichen und finanziellen Auswirkungen des Projekts zutreffend wiedergeben. Nur so ist eine freie und sachgerechte Entscheidung möglich“ heißt es weiter.
Abschließend werben beide unabhängig von unterschiedlichen politischen Positionen für eine sachliche Debatte. „Gerade bei einem Infrastrukturprojekt mit großer Bedeutung für die gesamte Region sollten Fakten und Transparenz die Grundlage der öffentlichen Debatte sein.“
Pressemitteilung Peter Aumer / Dr. Franz Rumstadt