Im Rechtsstreit zwischen dem Bayerischen Fußball Verband und etlichen Zeitungsverlagen, darunter auch die Mittelbayerische Zeitung, hat der BFV heute eine herbe Niederlage einstecken müssen. Die 17. Kammer für Handelssachen am Landgericht München hat heute per einstweiliger Verfügung die bisherige Praxis des BFV im Umgang mit der Videoberichterstattung im Amateurfußball gestoppt.
Der Verband hatte die Vereine der Landes- und Bayernligen zwingen wollen nur noch Kamerateams, die dem BFV zuarbeiten, zu den Spielen zuzulassen. Ansonsten würden die Vereine in der kommenden Saison keine Zulassung zum Spielbetrieb erhalten. Diese Knebelverträge hat das Landegericht München heute mit sofortiger Wirkung untersagt.
Für uns von TVA bedeutet das, dass wir in Zukunft wieder über die Spiele in Landes- und Bayernligen berichten dürfen. Auch in unserem FuPa-Magazin, das wir gemeinsam mit der Mittelbayerischen Zeitung produzieren.
In einer Stellungnahme am Dienstagnachmittag kündigte der BFV ein, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Dann werde ich das Gericht mit den Argumenten des Fußballverbandes auseinandersetzen. Das habe bisher noch nicht stattgefunden.
MaW