Die Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg hat den Planfeststellungsbeschluss für den zweiten Bauabschnitt zwischen Deggendorf und Vilshofen im Landkreis Passau veröffentlicht. Das teilte die staatliche Planungsgesellschaft mit.
Der erste Bauabschnitt zwischen Straubing und Deggendorf befindet sich bereits seit längerer Zeit im Bau. Insgesamt soll das Großprojekt einschließlich der vorgesehenen Naturschutzmaßnahmen rund zwei Milliarden Euro kosten.
Ziel des Donauausbaus ist es, die Schifffahrt zu verbessern und gleichzeitig den Hochwasserschutz für die Region zu verstärken. In der Vergangenheit war es entlang der Donau immer wieder zu schweren Überschwemmungen gekommen.
Der Ausbau soll daher nicht nur die wirtschaftliche Nutzung der Wasserstraße sichern, sondern auch Anwohner und Kommunen besser vor Hochwasser schützen.
Der Abschnitt zwischen Straubing und Vilshofen war über Jahrzehnte hinweg stark umstritten. Ursprünglich war eine Kanalisierung mit neuen Staustufen geplant. Umweltorganisationen lehnten diese Pläne jedoch entschieden ab. Schließlich fiel die Entscheidung für einen naturnahen Ausbau ohne zusätzliche Staustufen.
Hintergrund sind wiederkehrende Niedrigwasserphasen. In Trockenzeiten können Güterschiffe die Strecke teils nur eingeschränkt oder mit verringerter Beladung befahren. Künftig soll die Fahrrinne durchgehend tiefer sein.
Dafür werden sogenannte Buhnen sowie weitere regulierende Bauwerke im Fluss errichtet, um die Bedingungen für die Schifffahrt dauerhaft zu verbessern.
Mit dem Ausbau auf den 32 Kilometern zwischen Deggendorf und Vilshofen wird zugleich der Hochwasserschutz weiter ausgebaut. Bereits in den vergangenen Jahren wurden einzelne Maßnahmen gegen Überflutungen vorgezogen.
Nun sollen zusätzlich auf rund 30 Kilometern neue Deiche gebaut oder bestehende Schutzanlagen verstärkt werden.
Bürger sowie Umweltorganisationen können den Planfeststellungsbeschluss nun einsehen. Innerhalb eines Monats besteht die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen das Projekt einzureichen.
dpa / MF
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