Im Sommer wurden in einem Waldstück bei Simbach bei Landau im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau insgesamt 17 tote Greifvögel entdeckt. Die Tiere – darunter Milane, Bussarde und Falken – starben mutmaßlich durch Giftköder. Jetzt wurde das Gelände erneut durchsucht – diesmal mit Drohnen und speziell ausgebildeten Spürhunden aus Österreich. Die Suche blieb jedoch ohne Ergebnis.
Mehr als zwei Monate nach dem Fund der toten Vögel wurde das Waldstück bei Simbach erneut untersucht. Einsatzkräfte setzten dabei auf eine Kombination aus moderner Technik und tierischer Spürnase: Neben Drohnen kamen auch ausgebildete Giftködersuchhunde aus Österreich zum Einsatz. Ziel war es, mögliche weitere Kadaver oder Giftköder aufzuspüren.
Wie die Polizei Niederbayern und die Staatsanwaltschaft Deggendorf mitteilten, blieb die erneute Suche jedoch ohne Befund. Trotzdem sei der Einsatz ein deutliches Signal, dass man Naturschutzkriminalität ernst nehme. Das Töten von Greifvögeln werde keinesfalls toleriert, betonte Polizeipräsident Roland Kerscher.
Die Ermittlungen gehen davon aus, dass die Greifvögel durch das hochgiftige Carbofuran ums Leben kamen. Dieses Pflanzenschutzmittel ist in der EU bereits seit vielen Jahren verboten. Trotzdem wird es immer wieder illegal verwendet – etwa, um Raubtiere oder eben auch geschützte Vögel gezielt zu töten.
Im Zuge der Ermittlungen wurde bereits Anfang August die Wohnung eines 64-jährigen Mannes aus dem Landkreis Rottal-Inn durchsucht. Er steht im Verdacht, die Giftköder in dem betroffenen Waldstück ausgelegt zu haben. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Laut Polizei müssen unter anderem noch Datenträger ausgewertet werden, die bei der Durchsuchung sichergestellt wurden.
Greifvögel wie der Rotmilan, der Mäusebussard oder der Falke stehen in Deutschland unter strengem Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Viele dieser Arten gelten als stark gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Das Auslegen von Fallen oder das Töten der Tiere ist eine Straftat. Im Falle einer Verurteilung drohen den Tätern bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
dpa / MF