Di., 06.09.2022 , 15:02 Uhr

Aktion gegen Naturschutzkriminalität

Niederbayerische Polizei setzt Zeichen gegen illegale Tötung von Greifvögeln

Heute hat sich die niederbayerische Polizei wieder auf die Suche nach Giftködern begeben, nachdem mehrere Greifvögel sind vergiftet worden sind. Auch wir haben die Suche begleitet.

Nachdem im vergangenen Jahr eine Reihe illegaler Tötungen von Greifvögel, überwiegend mit dem schnell wirkenden Fraß- und Kontaktgift Corbofuran, bekannt geworden sind und für Aufsehen gesorgt haben, setzt das Polizeipräsidium Niederbayern zum wiederholten Male ein Zeichen gegen die illegale Tötung und Nachstellung geschützter Greifvögel.

 

Suchaktion im Februar

Bereits Mitte Februar 2022 waren zahlreiche Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Niederbayern im Raum Mengkofen, Leiblfing und Plattling an einer großangelegten Absuche nach Giftködern und toten Greifvögeln im Einsatz, um potenzielle Täter durch derartige Maßnahmen von geplanten Taten abzuhalten.

Unser Video zur Suchaktion

 

Keine Giftköder oder tote Greifvögel gefunden

Auch am heutigen Dienstag, 06.09.2022, sind erneut Kräfte des Polizeipräsidiums Niederbayern mit Unterstützung von Drohnenpiloten vom Flughafen München sowie mehreren Diensthundeführern aus ganz Niederbayern im Raum Straubing im Einsatz gewesen, um zum wiederholten Mal ein deutliches Signal an potenzielle Täter zu senden.

Dass das Thema „Naturschutz“ in der Bevölkerung einen immer größer werden Stellenwert bekommt, zeigt nicht zuletzt das mediale Interesse an der heutigen Aktion. Erfreulich aus Sicht der Einsatzkräfte und den Vertretern des Landesbundes für Vogelschutz – es sind, wie bereits zu Jahresbeginn, weder ausgelegte Giftköder noch tote Greifvögel festgestellt worden.

 

Greifvögel gelten in Deutschland als streng geschützte Tierarten – Gesetz sieht empfindliche Strafen vor

Greifvögel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, d. h., es ist verboten, sie der Natur zu entnehmen, zu verletzen (beschädigen), zu töten, oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder gar zu zerstören. Bei den streng geschützten Tierarten sowie den europäischen Vogelarten gilt zusätzlich das Verbot, sie u. a. während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, und Wanderungszeit erheblich zu stören. Nach dem Gesetz sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe möglich.

 

Verständigen Sie umgehend die Polizei

Sollten Sie einen verendeten Greifvogel auffinden, verständigen Sie die Polizei. Fassen Sie ausgelegte Giftköder nicht an, bzw. transportieren Sie diese nicht.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Internetseite  des Landesbundes für Vogelschutz.‘

 

Polizeipräsidium Niederbayern/JM

 

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