Gestern wurde bereits einer von neun nachträglich sicherungsverwahrten Männern in Bayern entlassen. Heute hat das OLG Nürnberg und das Landgericht Regensburg über acht weitere entschieden: Auch sie müssen sofort freikommen.
Sechs Männer saßen bislang wegen Sexual- und Gewaltverbrechen im Bezirkskrankenhaus Straubing, zwei in Erlangen. Seit dem Ende ihrer Sicherungsverwahrung waren die Verbrecher auf Grundlage des sogenannten Therapieunterbringungsgesetzes im Bezirkskrankenhaus. Das ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur noch für Straftäter möglich, von denen eine hochgradige Gefahr für schwerste Gewalt- und Sexualstraftaten ausgeht.
Auch nach ihrer Freilassungen stehen die Männer unter Beobachtung und Führungsaufsicht. Der Sprecher des OLG Nürnberg bestätigte, dass die Männer bereits heute alle entlassen wurden. Sie stammen aus dem gesamten Bundesgebiet.
14.08.2013/CB