Der Konsum von Cannabis ist künftig auf Volksfesten in Bayern, insbesondere auf dem Oktoberfest, vollständig verboten. Der bayerische Landtag verabschiedete das Cannabis-Verbot-Gesetz trotz der Gegenstimmen von SPD und Grünen. Dieses Gesetz umfasst nun auch Cannabis-Produkte im gesetzlichen Rauchverbot, das bereits in Innenräumen von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt.
Das neue Gesetz, offiziell Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz genannt, wurde von CSU und Freien Wählern als Reaktion auf die Teillegalisierung des Cannabis-Konsums durch die Ampel-Regierung im Bund eingeführt. Auch die AfD stimmte dem Gesetz zu. Das Bundes-Cannabisgesetz untersagt bereits das Kiffen in Anwesenheit von Minderjährigen, was faktisch schon ein Verbot für Volksfeste bedeutet, da dort regelmäßig Kinder und Jugendliche anwesend sind.
Der Konsum von Cannabis ist nun auch in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verboten, einschließlich der Außenbereiche von Gaststätten, Cafés und Biergärten. Das Verbot umfasst das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten, andere Konsumarten sind nicht geregelt. Auf dem Gelände des Landtags ist der Cannabis-Konsum ebenfalls untersagt.
Kommunen haben die Möglichkeit, zusätzliche Verordnungen zu erlassen, die das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis in bestimmten öffentlichen Bereichen wie Stadtparks oder Treffpunkten verbieten.
CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek betonte die Wichtigkeit des Gesetzes für den Jugend- und Gesundheitsschutz und sprach von einer „kifferfreien Wiesn“. SPD und Grüne kritisieren das Gesetz als Symbolpolitik, die nicht ernsthaft an einem besseren Schutz vor Drogenkonsum interessiert sei. Sie werfen der Regierung vor, die Drogenpolitik für einen Kulturkampf zu nutzen.
Bei Verstößen gegen das Konsum-Verbot drohen in Bayern hohe Geldbußen. Wer beispielsweise in einer Gaststätte einen Joint raucht, muss mit einer Strafe von 1.500 Euro rechnen, im Wiederholungsfall sogar mit 5.000 Euro. Der Bußgeldkatalog ist bereits seit Anfang April in Kraft.
dpa / TR