Sa., 25.04.2020 , 17:44 Uhr

Neuer Bußgeldkatalog: Härtere Strafen für Autofahrer ab 28. April

Geschwindigkeitsverstöße werden Autofahrer künftig deutlich teurer zu stehen kommen als bisher. Auch ein Fahrverbot droht eher. Am 28. April tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Welche Verstöße kosten wie viel? Und ab wann gibt es ein Fahrverbot?

Von diesen neuen Regelungen und Sanktionen dürfen vor allem Temposünder betroffen sein, denn Geschwindigkeitsverstöße sind die am häufigsten erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs verdoppeln sich die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße bis 20 km/h. Zusätzlich dazu kann es bereits ab einer Tempoüberschreitung von 16 km/h einen Punkt in Flensburg geben.

 

Die Neuerungen im Vergleich:

 

 

Abschied von der Wiederholungstäterregel bei Geschwindigkeitsverstößen

Neben der Verdopplung der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h werden in Zukunft auch schon früher Fahrverbote die Folge von Verstößen gegen das Tempolimit sein.

Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es ab 28. April bereits ab folgenden Überschreitungen:

Bislang droht ein solches Fahrverbot unter einer Überschreitung von 31 km/h lediglich den „Wiederholungstätern“, die bereits schon einmal innerhalb eines Jahres mehr als 26 km/h zu schnell gefahren sind. Diese „Wiederholungstäterregel“ entfällt mit dem neuen Bußgeldkatalog.

Welche Sanktionen künftig bei Geschwindigkeitsverstößen zu befürchten sind, zeigen die Bußgeldtabellen unter https://www.bussgeldkatalog.org/

 

 

Neben den höheren Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen geht es auch Falschparkern künftig an den Kragen. Teurer werden insbesondere das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen sowie das Parken auf Geh- und Radwegen. Bis zu 100 Euro könnten dabei anfallen. Hohe Sanktionen drohen zudem denjenigen, die keine Rettungsgasse bilden. Neben den 200 Euro Bußgeld und den zwei Punkten kommt künftig noch ein Fahrverbot hinzu.

 

Ein weiterer wichtiger Teil der erneuerten StVO dient dem Schutz der Fahrradfahrer. Beispielsweise soll es künftig Fahrradzonen geben, in denen nur Fahrradfahrer erlaubt sind. Auch müssen Autofahrer beim Überholen nach der StVO-Novelle einen Mindestabstand zu Fahrrädern, Fußgängern und E-Scootern einhalten. Dabei gelten 1,5 Meter Abstand innerorts und 2 Meter außerorts. Zur Vermeidung von Unfällen sollen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechts-Abbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Und auch ein neues Verkehrszeichen mit dem Überholverbot von Zweirädern sowie eine Grünpfeilregelung für Fahrradfahrer werden eingeführt.

 

dpa/Verlag für Rechtsjournalismus/bussgeldkatalog.org

Das könnte Dich auch interessieren

01.11.2025 Halloween in Ostbayern: Polizei zieht Bilanz Die Halloween-Nacht in Ostbayern verlief aus Sicht der Polizei in Niederbayern und der Oberpfalz insgesamt ruhig. Zwar gab es Ruhestörungen, kleinere Schlägereien und Sachbeschädigungen, doch größere Einsätze blieben aus. 28.09.2025 Ostbayern: Täter brechen Opferstöcke auf – Polizei bittet um Hinweise Aufbruch in Pielenhofen Zwischen 16:15 Uhr und 19:00 Uhr wurde in der Klosterstraße in Pielenhofen der Opferstock der Kirche von einem unbekannten Täter gewaltsam geöffnet. Da sich kein Geld darin befand, blieb es beim Sachschaden im dreistelligen Bereich. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Nittendorf unter 09404 / 95140 entgegen. Wetterfeld: Täter brechen Opferstöcke auf Ebenfalls am 05.09.2025 München: Steuererklärung per App – Bayern plant digitalen Durchbruch bis 2026 Finanz- und Heimatminister Albert Füracker präsentierte das Vorhaben als bundesweit nutzbare Innovation, die bereits ab 2026 starten könnte – zunächst für einfache Steuerfälle wie ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vision: Steuererklärung mit nur einem Klick Bayern setzt sich im Kreis von Bund und Ländern für eine umfassende Weiterentwicklung der ELSTER-Plattform ein. Ziel ist eine benutzerfreundliche 04.09.2025 Hilpoltstein: So wird der Herbstgarten zum Igelparadies Im Fokus stehen naturnahe Gestaltung, der Verzicht auf Chemie und einfache Maßnahmen wie Reisig- und Laubhaufen. Gleichzeitig ruft der Naturschutzverband zur Igel-Meldung vom 19. bis 29. September auf. Beobachtungen können unter www.igel-in-bayern.de zur Verfügung. Naturnahe Gärten als Insektenbuffet Für die Vorbereitung auf den Winterschlaf ist der Igel im Herbst auf nahrungsreiche Gärten angewiesen. Dort sucht