Sa., 25.04.2020 , 17:44 Uhr

Neuer Bußgeldkatalog: Härtere Strafen für Autofahrer ab 28. April

Geschwindigkeitsverstöße werden Autofahrer künftig deutlich teurer zu stehen kommen als bisher. Auch ein Fahrverbot droht eher. Am 28. April tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Welche Verstöße kosten wie viel? Und ab wann gibt es ein Fahrverbot?

Von diesen neuen Regelungen und Sanktionen dürfen vor allem Temposünder betroffen sein, denn Geschwindigkeitsverstöße sind die am häufigsten erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs verdoppeln sich die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße bis 20 km/h. Zusätzlich dazu kann es bereits ab einer Tempoüberschreitung von 16 km/h einen Punkt in Flensburg geben.

 

Die Neuerungen im Vergleich:

 

 

Abschied von der Wiederholungstäterregel bei Geschwindigkeitsverstößen

Neben der Verdopplung der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h werden in Zukunft auch schon früher Fahrverbote die Folge von Verstößen gegen das Tempolimit sein.

Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es ab 28. April bereits ab folgenden Überschreitungen:

Bislang droht ein solches Fahrverbot unter einer Überschreitung von 31 km/h lediglich den „Wiederholungstätern“, die bereits schon einmal innerhalb eines Jahres mehr als 26 km/h zu schnell gefahren sind. Diese „Wiederholungstäterregel“ entfällt mit dem neuen Bußgeldkatalog.

Welche Sanktionen künftig bei Geschwindigkeitsverstößen zu befürchten sind, zeigen die Bußgeldtabellen unter https://www.bussgeldkatalog.org/

 

 

Neben den höheren Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen geht es auch Falschparkern künftig an den Kragen. Teurer werden insbesondere das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen sowie das Parken auf Geh- und Radwegen. Bis zu 100 Euro könnten dabei anfallen. Hohe Sanktionen drohen zudem denjenigen, die keine Rettungsgasse bilden. Neben den 200 Euro Bußgeld und den zwei Punkten kommt künftig noch ein Fahrverbot hinzu.

 

Ein weiterer wichtiger Teil der erneuerten StVO dient dem Schutz der Fahrradfahrer. Beispielsweise soll es künftig Fahrradzonen geben, in denen nur Fahrradfahrer erlaubt sind. Auch müssen Autofahrer beim Überholen nach der StVO-Novelle einen Mindestabstand zu Fahrrädern, Fußgängern und E-Scootern einhalten. Dabei gelten 1,5 Meter Abstand innerorts und 2 Meter außerorts. Zur Vermeidung von Unfällen sollen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechts-Abbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Und auch ein neues Verkehrszeichen mit dem Überholverbot von Zweirädern sowie eine Grünpfeilregelung für Fahrradfahrer werden eingeführt.

 

dpa/Verlag für Rechtsjournalismus/bussgeldkatalog.org

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