Di., 12.10.2021 , 13:21 Uhr

Neue Regelungen: 3G / 3G plus/ 2G auch bei Beschäftigten - Kontaktdatenerfassung gelockert

Staatskanzleiminister Florian Herrmann hat heute in einer Pressekonferenz über Lockerungen zur aktuellen Corona-Situation im Freistaat informiert. Konkret geht es um die Lockerung der Kontaktdatenerfassung und 3G plus/2G auch bei Beschäftigten.

Ab 15. Oktober: Erleichterung bei der Kontaktdatenerfassung

Die Kontaktdatenerfassung im Bereich Gastronomie und Kunst & Kultur wird gelockert. Insbesondere in der Gastronomie und bei kulturellen Veranstaltungen müssen Kunden und Besucher also dann wegen Corona keine persönlichen Daten mehr angeben.

Die neue Regelung beschränkt sich ab 15. Oktober auf Schwerpunktbereiche mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (spreading).

Folgende Bereiche sind betroffen: 

In allen anderen Bereichen entfällt die Kontaktdatenerhebung.

 

Ab 19. Oktober: 3G / 3G plus / 2G auch für Beschäftigte

In allen Bereichen von 3G / 3G plus / 2G gilt diese Regelung künftig auch für die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt. Die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen müssen erfüllt werden.

Sie müssen einen entsprechenden Testnachweis jedoch lediglich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen.

Aktuell gelte die 3G plus- / 2G-Regelung für die Beschäftigten nur in Discos, Bars und Clubs, so Staatsminister Florian Herrmann in einer Pressekonferenz.

 

Die 3G-Regel gilt unter anderem bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, in Sportstätten, Fitnessstudios, Theatern, Opern, Konzerthäusern, Kinos, Museen, Ausstellungen, in der Gastronomie, in Hotels, Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen, Bibliotheken und in verschiedensten Freizeiteinrichtungen, etwa in Bädern und Seilbahnen. Künftig müssen sich überall dort neben den Besuchern also auch alle Mitarbeiter daran halten, wenn sie Kontakt zu den Kunden haben. Sollten Betreiber und Veranstalter nur Geimpften und Getesteten Zutritt gewähren (2G) oder einen PCR-Test verlangen (3G plus), dann gilt für die Mitarbeiter künftig ebenfalls die verschärfte Regel.

 

Aiwanger: Weihnachtsmärkte weitgehend ohne Corona-Beschränkungen

Die Weihnachtsmärkte in Bayerns Städten sollen nach Darstellung von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) weitgehend ohne Corona-Beschränkung stattfinden können.

«Wir wollen weder die Weihnachtsmärkte umzäunt haben, noch wollen wir dort die 3G-Regel haben», sagte Aiwanger am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts.

 

Bayerische Staatskanzlei/dpa/MB

 

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