Do, 16.01.2020 , 11:48 Uhr

Neue Regelung zur Organspende: Entscheidung gefallen

Die erste Entscheidung ist gefallen: Der Gesetzesentwurf zur Widerspruchslösung wurde abgelehnt. Die Zustimmungslösung angenommen. Der Bundestag hat heute über neue Regeln für Organspenden diskutiert und eine "Entscheidung von großer Tragweite" getroffen, so des Bundestags-Vizepräsident Thomas Oppermann. 

Zwei gegensätzliche Entwürfe sind heute Vormittag zur Auswahl gestanden: Die Zustimmungs- und die Widerspruchslösung. Am Vormittag hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung abgelehnt. 292 stimmten dafür, 379 dagegen

Im zweiten Schritt stimmen die Anwesenden über die Zustimmungslösung ab.  Diese wurde angenommen. Mit Ja stimmten 382, mit Nein 261 Anwesende. 

Organspende: Bundestag stimmt gegen Widerspruchslösung

 

Momentan gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt. Die Entscheidungslösung ist eine Abwandlung der Zustimmungslösung. 

Die Zustimmungslösung: 

Bei der Zustimmungslösung können nur dann Organe und Gewebe entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Liegt keine Zustimmung vor, dürfen keine Organe oder Gewebe entnommen werden. Es gibt dabei keinen Zwang, eine Entscheidung zu treffen. Eine reine Zustimmungslösung gibt es innerhalb des Eurotransplant-Verbunds nicht. In diesen Ländern gilt die so genannte erweiterte Zustimmungslösung. Das heißt: Falls keine Dokumentation der Entscheidung der verstorbenen Person vorliegt, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten im Fall der Fälle gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organ- und Gewebespende zu entscheiden.

Die Widerspruchslösung: 

Hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden. In einigen EU-Ländern haben die Angehörigen das Recht, einer Organentnahme bei der verstorbenen Person zu widersprechen, sollte keine Entscheidung der verstorbenen Person vorliegen.

 

Stimmen aus der Politik zum Thema: 

Viele schwerkranke Menschen und Angehörige verbänden mit der Abstimmung große Hoffnungen. «Aber diese Hoffnung werden wir enttäuschen, wenn wir uns für ein nur leicht verändertes «Weiter so» mit der Zustimmungsregelung entscheiden.» Der SPD-Politiker plädierte für die Widerspruchslösung, nach der grundsätzlich jeder Mensch als Spender gilt, außer er widerspricht.

Die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock warb dagegen dafür, jedem Bürger die Entscheidung zur Organspende selbst zu überlassen, aber die Bereitschaft zu stärken, sich auf ein Ja oder Nein festzulegen. «Wir stimmen hier heute über eine hochethische Frage ab, nämlich: Wie kommen wir zu mehr Transplantationen? Wie retten wir mehr Leben?», sagte Baerbock. «Wir stimmen aber auch darüber ab: Wem gehört der Mensch? In unseren Augen gehört er nicht dem Staat, nicht der Gesellschaft, er gehört sich selbst.»

Doppelte Widerspruchslösung im Fokus

Zur Abstimmung stehen zwei gegensätzliche Gesetzentwürfe. Eine Abgeordnetengruppe um Karl Lauterbach und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schlägt eine «doppelte Widerspruchslösung» vor. Demnach sollen künftig grundsätzlich alle Bürger als Spender gelten. Man soll dem aber jederzeit widersprechen können. Sonst wäre noch bei Angehörigen nachzufragen, ob sie einen Widerspruch des Verstorbenen kennen.

Dagegen stellt sich eine andere Gruppe um Grünen-Chefin Baerbock. Sie schlägt vor, dass alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende angesprochen werden. Auch die AfD hat einen Antrag vorgelegt. Bei der Abstimmung gibt es keine Fraktionsvorgaben.

Gemeinsames Ziel beider Initiativen ist es, angesichts von rund 9000 Patienten auf den Wartelisten zu mehr Spenden zu kommen. Bisher sind Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja erlaubt.

Zahl der Spenden gering

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach wies darauf hin, dass die Spendebereitschaft hoch, die Zahl der Spenden aber relativ niedrig sei. «Es fehlt eine einfache, unbürokratische Regelung, wie man zum Spender wird.» Dies sei die Widerspruchslösung.

Die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis betonte dagegen: «Eine Spende muss ein Spende bleiben, ein aktiver freiwilliger und selbstbestimmter Akt.» Dies sei die Grundlage von Solidarität und auch das vom Grundgesetz geprägte Menschenbild, «die Würde nicht zu verletzen über den Tod hinaus». Man solle nicht auf Trägheit und den Unwillen von Menschen setzen, sich damit nicht zu befassen. «Das schafft kein Vertrauen.»

Recht auf Selbstbestimmung wichtig

Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann sagte, es gehe nicht um einen Zwang zur Organspende, den es niemals geben dürfe. Es sei aber zumutbar, sich darüber Gedanken zu machen und sich zu entscheiden. «Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt unangetastet.» Wer eine Entnahme ablehne oder Zweifel habe, müsse nicht spenden. «Ein einfaches Nein reicht.» Georg Nüßlein von der CSU erläuterte, dass es Parallelen gebe: «Wenn Sie keine Patientenverfügung haben, dann müssen Sie auch mit den Folgen leben.»

AfD und Linke sind dagegen

Der AfD-Abgeordnete Robby Schlund nannte die Widerspruchslösung «absolut inakzeptabel» und einen «Eingriff in die freiheitlichen Grundrechte der Bürger». Er betonte: «Die Freiheit der bewussten Entscheidung zur Organspende des Einzelnen ist ein hohes Gut in Deutschland, das es immer wieder zu verteidigen gilt.» Diese Entscheidung könne und dürfe von keinem Dritten abgenommen werden.

Kathrin Vogler von der Linken warnte ebenfalls davor, jeden Menschen als Organspender zu sehen, der nicht ausdrücklich widersprochen hat: «Es sät doch Zweifel und verstärkt vorhandene Ängste.» Christine Aschenberg-Dugnus von der FDP sagte zur Widerspruchslösung: «Das missachtet unseren gesellschaftlichen Konsens, dass Schweigen niemals als Zustimmung gewertet werden kann.»

 

Pressemitteilung dpa

 

Unsere Berichte zur Organspende:

Herztransplantierter Wolfgang Brey im Gespräch
Neue Organspende-Regelung? Das sagen Mediziner
Organspende: Welche Regelung bevorzugen die Menschen in Regensburg?
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