Sa, 10.04.2021 , 10:19 Uhr

Neue Regelung für "Click & Meet" ab Inzidenz von über 100: Zutritt ins Geschäft nur mit negativem Test

Ab Montag gelten in Bayern für das sogenannte „Click & Meet“ neue Regeln. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 dürfen Kunden ein Geschäft nur noch mit einem negativen Test betreten.

Wie gehabt funktioniert Click & Meet so, dass Kunden vorher einen Termin für einen fest begrenzten Zeitraum buchen und sich an die Hygiene- und Abstandsregeln halten müssen. Neu ist, dass sie dabei auch noch einen negativen Test vorzeigen müssen. Bei den Testverfahren gibt es mehrere Möglichkeiten:

POC-Antigen-Schnelltests im / vor den Läden

Die Schnelltests müssen von medizinischen Fachkräften oder geschultem Personal vorgenommen werden. Ladengeschäfte können selbst (oder in Kooperation mit einem privaten Dienstleister) Schnelltests zum Beispiel vor dem Geschäft oder in geeigneten Räumen anbieten. Dafür müssen sie vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (Örtliches Gesundheitsamt) beauftragt sein, die sogenannten Bürgertests durchzuführen. Die Tests stehen dann aber allen Bürgerinnen und Bürgern offen, unabhängig davon, ob sie das jeweilige Geschäft besuchen wollen oder nicht. Eine Abrechnung erfolgt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

Schlangen und Menschenansammlungen vor Geschäften werden durch die Betreiber vermieden, indem sie feste Zeiträume für ihre Kunden anbieten.

Über das Ergebnis wird durch die Teststellen ein Nachweis ausgestellt, der dann bei Betreten des Ladengeschäfts vorzulegen ist, aber auch für andere Ladengeschäfte für höchstens 24 Stunden gilt. Getestet werden können mit POC-Antigentests grundsätzlich alle Personen, unabhängig vom Alter. Bei Kleinkindern ist darauf zu achten, dass nur Rachenabstriche vorgenommen werden und die Abstriche ausschließlich von ausreichend geschultem Personal vorgenommen werden. Ggf. sollte die Einverständniserklärung der Eltern für die Durchführung bei Kleinkindern schriftlich eingeholt werden. Die Bedienungshinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten.

Selbsttests in / vor den Läden

Unter „Aufsicht“ des Betreibers (Vier-Augen-Prinzip) kann auch ein Selbsttest mit dafür in Deutschland zugelassenen Antigenschnelltests zur Laienanwendung durchgeführt werden. Dieser wird nicht von der KVB finanziert. Ob die Selbsttests von den Läden bereitgestellt werden oder von den Kunden mitgebracht werden müssen, legen die Läden im Rahmen der Kommunikation mit ihren Kunden fest. Dabei sind die notwendigen AHA Regeln unbedingt einzuhalten. Alternativ können auch selbst organisierte und selbst finanzierte Selbstteststationen des Betreibers mit geschultem Personal eingesetzt werden. Dabei muss in jedem Fall eine Zuordnung des Ergebnisses gewährleistet sein (z.B. durch feste Wartebuchten). Nach durchschnittlich 15 Minuten ist das Ergebnis abzulesen. Ist es negativ, ist die Person berechtigt, dieses Ladengeschäft zu betreten. Auch hier sind nur zugelassene Selbsttests zu verwenden.

Wo kann man sich sonst testen lassen?

Eine Übersicht über die zahlreichen kostenlosen Testmöglichkeiten im Rahmen der Bayerischen Teststrategie gibt es hier: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#erklaerung_selbsttest. Unter diesem Link finden Nutzer alles Wichtige zum Bayerischen Testangebot: eine Übersicht der lokalen Testzentren (PCR-Tests und Antigen-Schnelltests), einen Link zur Arztsuche von teilnehmenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), die am Testprogramm teilnehmen und die durchsuchbare Liste der Apotheken mit Antigen-Schnelltest-Angebot.

An diesen Teststellen bekommen die negativ getesteten Personen einen Nachweis mit Datumsangabe, der dann zum Eintritt zum gebuchten Zeitraum den Betreiber vorzulegen ist. Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden, der POC-Antigentest darf höchstens 24 Stunden vor Betreten des Ladens vorgenommen worden sein.

Neue Regelung betrifft Orte mit einer Inzidenz zwischen 100 und 200

PM

Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

30.04.2024 Bayern: Zahl der Arbeitslosen sinkt saisonüblich im April Die Arbeitslosenzahlen für April sind saisonüblich gesunken. Einen Überblick der Zahlen für Ostbayern finden Sie auf dieser Seite. 20.04.2024 Blitzermarathon in der Oberpfalz - 640 Verkehrssünder Ziel der Aktion war es, die Gefahren und Risiken von Geschwindigkeitsüberschreitungen wieder mehr in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken. So soll die leicht angestiegene Anzahl an Verkehrsunfällen wieder rückläufig gestaltet werden. Die Durchführung des 24-Stunden-Blitzmarathon in Bayern fand 2024 zum elften Mal statt und hat sich so als fester Bestandteil des bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2030 18.04.2024 Bayern: Blitzermarathon 2024 am 19. April Am 19. April startet um 6 Uhr der europaweite „Speedmarathon“. Der Freistaat Bayern beteiligt sich im Rahmen des Bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2030 „Bayern mobil – sicher an Ziel“ am 24-Stunden-Blitzermarathon. Rund 2.000 Polizistinnen und Polizisten sowie Bedienstete der Gemeinden und Zweckverbänden der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrollieren bis Samstagfrüh die Geschwindigkeit an rund 1.500 möglichen Messstellen. Alle Messstellen 07.04.2024 Fast 28 Grad in Regensburg - Vorläufiger Wärmerekord in Bayern In Bayern war es an diesem Wochenende vermutlich so warm wie noch nie seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im ersten April-Drittel: Am Samstag sei in Regensburg ein Spitzenwert von 27,9 Grad gemessen worden, berichtete der Deutsche Wetterdienst (DWD) am Sonntag. Der höchste in der ersten Dekade des Monats vom 1. bis 10. April gemessene Wert im