Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Kita-Plätzen erwartet Bayern keine Klagewelle. «Bayern hat hier bereits frühzeitig ein milliardenschweres Ausbauprogramm vorgelegt», sagte Sozialministerin Emilia Müller am Donnerstag in München. «Unsere bayerischen Kommunen sind daher gut gerüstet.» Aktuell stellen die Kommunen im Freistaat den Angaben zufolge rund 112.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Das entspricht einer Betreuungsquote von etwa 32 Prozent.
Der BGH in Karlsruhe hatte am Donnerstag entschieden, dass Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben. Eine Kommune muss dem Urteil zufolge aber nur dann zahlen, wenn sie den Mangel mitverschuldet hat. Geklagt hatten drei Frauen aus Leipzig. Müller sieht in der Entscheidung eine Stärkung der Elternrechte. «Das Urteil zeigt: Die Zeit, als Eltern Bittsteller waren, ist vorbei.»
Auch die Landeshauptstadt München, wo Kita-Plätze heiß begehrt sind, geht nicht von einer Klagenflut aus. Weil es immer wieder gelungen sei, einen Platz in einer städtischen oder privaten Kindertagesstätte zu vermitteln, der den Rechtsanspruch erfüllt, hätten Eltern bislang nur in Ausnahmefällen geklagt. «Die Stadt München geht nicht davon aus, dass sich dies durch das BGH-Urteil ändern wird», hieß es.
Beim Bayerischen Gemeindetag gibt man sich ebenfalls gelassen. «Eine Klagewelle in Bayern sehe ich nicht», sagte Gerhard Dix dem Sender «Antenne Bayern». «Mir ist bis heute kein einziger Fall bekannt, wo Eltern, weil sie keinen Kitaplatz bekommen haben, ihren Beruf aufgegeben haben und nunmehr gegenüber der Stadt oder der Gemeinde Schadenersatzforderungen aufgestellt haben.»
Im Juli hatte ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zu Kita-Plätzen in München für Schlagzeilen gesorgt. Eine Familie hatte für ihren Sohn einen Platz in einer teuren Krippe für 1.380 Euro im Monat selbst beschafft, weil die Stadt aus Sicht der Eltern keinen geeigneten Platz angeboten hatte. Das Gericht entschied, die Stadt müsse den Differenzbetrag zwischen der teuren Kita und einem Platz in einer kommunalen Einrichtung zahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil die Stadt Revision eingelegt hat.
dpa/MF