Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das sogenannte „begleitete“ Trinken von Alkohol für Jugendliche ab 14 Jahren abzuschaffen. Auf Antrag aus Bayern forderte die Länderkammer die Bundesregierung in einer Entschließung auf, eine bestehende gesetzliche Ausnahme zu streichen.
Laut aktuell geltendem Gesetz dürfen Jugendliche ab 16 Jahren offiziell Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist der Konsum jedoch bereits ab 14 Jahren erlaubt – auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit. Diese Ausnahmeregelung steht laut Bundesrat im Widerspruch zum Jugendschutz.
Der Antrag verweist auf die gesundheitlichen Risiken, die mit dem Alkoholkonsum im Alter von 14 und 15 Jahren einhergehen. Besonders das Gehirn sei in der Pubertät noch in der Reifungsphase und damit anfällig für Schäden durch Alkohol. Ein früher Einstieg könne zu späteren riskanten Konsummustern führen – sowohl bei Alkohol als auch bei anderen Substanzen.
Bereits im Juni hatte sich die Gesundheitsministerkonferenz der Länder für ein Verbot des begleiteten Trinkens ausgesprochen. Bundesfamilienministerin Nina Warken (CDU) begrüßte den Vorstoß aus dem Bundesrat.
dpa / MF