Die Verteigigung von Bauträger Volker Tretzel hat sich jetzt zur Wort gemeldet: Die Anwälte weisen alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück und werfen ihr eine rechtswidrige Medienarbeit vor.
Die Mitteilung im Wortlaut:
Die Verteidigung von Volker Tretzel hat nach ausführlicher Prüfung von Anklage und Ermittlungsergebnissen beantragt, die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. In dem fast eineinhalb Jahre andauernden Verfahren hat die einseitige und (in einem bereits gesondert anhängigen Verwaltungsgerichtsverfahren festzustellende) rechtswidrige Medienarbeit der Staatsanwaltschaft erheblich zur öffentlichen Vorverurteilung von Volker Tretzel beigetragen.
Gleichwohl sind sämtliche von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem sogenannten „Regensburger Spendenskandal“ unzutreffend. Insbesondere gab es zwischen Spendenzahlungen und dem Verkauf des Grundstücks der ehemaligen Nibelungenkaserne keinen Zusammenhang: Volker Tretzel hat in den vergangenen Jahrzehnten mehrere Millionen Euro für Bildungseinrichtungen (HfkM, Universität Regensburg, Fachhochschule Regensburg), Sportvereine (Regensburg Legionäre, SG Post/Süd, SSV Jahn), politische Parteien (CSU, Freie Wähler, SPD) und zahlreiche andere gemeinnützige Vorhaben in Regensburg gespendet – lange bevor die Stadt Regensburg im Jahre 2011 Eigentümerin des Nibelungenareals geworden ist und ohne jemals ein anderes Grundstück von der Stadt Regensburg erworben zu haben.
Darüber hinaus war die vom Regensburger Stadtrat getroffene Entscheidung, das Nibelungenareal an Volker Tretzel zu verkaufen, die einzig richtige: Denn die Annahme eines anderen Angebots hätte für die Bewohner erheblich höhere Energie- und Nebenkosten bedeutet und für die Stadt Regensburg niedrigere Umweltstandards sowie deutlich weniger sozialen Wohnungsbau zur Folge gehabt. Zudem hat sich das von Volker Tretzel gegründete Wohnungsbauunternehmen in vier Jahrzehnten zu einem der führenden Bauunternehmen in Ostbayern entwickelt und in zahlreichen Großbauprojekten bewiesen, dass es uneingeschränkt zuverlässig ist. Es wäre also im Gegenteil eine Pflichtverletzung gewesen, das Grundstück nicht an Volker Tretzel zu verkaufen.
Presseerklärung / NS