Mo., 10.02.2025 , 10:44 Uhr

München: Verwaltungsgericht stärkt Rechte von Referendarinnen und Referendaren

Das Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 21. Januar 2025 entschieden, dass Lehrkräfte in Ausbildung an Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen bei den Wahlen zur Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) nicht benachteiligt werden dürfen. Die HJAV-Wahl 2023 wurde für ungültig erklärt, womit das Gericht der Argumentation des Bayerischen Realschullehrerverbandes (brlv) folgte.

Bisher durften nur Referendarinnen und Referendare wählen und gewählt werden, die eigenverantwortlich unterrichten. Aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungsstrukturen waren an Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen bis zu 50 Prozent der angehenden Lehrkräfte vom Wahlrecht ausgeschlossen. An Grund- und Mittelschulen hingegen konnten alle Lehrkräfte in Ausbildung abstimmen.

Lehrkräfteverbände begrüßen Entscheidung

Die Vorsitzenden der abl-Mitgliedsverbände, darunter Ulrich Babl (brlv), Pankraz Männlein (VLB), Martin Goppel (KEG) und Michael Schwägerl (bpv), hatten diese Ungleichbehandlung seit Jahren kritisiert. Der Bayerische Realschullehrerverband (brlv) brachte schließlich die Klage ein und erzielte nun einen bedeutenden Erfolg.

Stärkung der Interessenvertretung junger Lehrkräfte

Laut Ulrich Babl ist eine starke Vertretung junger Lehrkräfte aller Schularten auf Ministerialebene entscheidend, um den öffentlichen Dienst als attraktiven Arbeitgeber zu stärken.

 

Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände / SP

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