Am Mittwoch (13. Mai) soll im Parteispenden-Prozess gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs vor dem Landgericht München I das Urteil fallen. Damit geht ein weiteres Kapitel im langjährigen Verfahren um mutmaßliche Vorteilsnahme zu Ende.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen neun Fällen der Vorteilsnahme. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch – und im Fall einer Verurteilung auf eine Bewährungsstrafe.
Insgesamt geht es um neun Fälle der Vorteilsnahme. Zwei davon waren bereits 2019 Gegenstand eines Urteils. Damals wurde Wolbergs rechtskräftig verurteilt, blieb jedoch straffrei. In der aktuellen Verhandlung muss nun noch über das Strafmaß für diese beiden Fälle entschieden werden.
Die Staatsanwaltschaft hat diese beiden Punkte in ihr gefordertes Strafmaß einbezogen. Die Verteidigung beantragte dagegen eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Vor der Urteilsverkündung steht zudem noch eine Entscheidung über einen weiteren Antrag aus.
Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob Wolbergs wusste, dass ein Unternehmer ihn mit Wahlkampfspenden und einem Kostenerlass bei Renovierungsarbeiten im Hinblick auf künftige Bauprojekte in der Stadt unterstützen wollte.
Ein Bauträger hatte in einem Prozess im Jahr 2023 über seine Verteidigerin eingeräumt, entsprechend gehandelt zu haben. Er wurde zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Wolbergs deutete in seinem letzten Wort vergangene Woche an, das Geständnis könne allein dem Ziel gedient haben, das Verfahren gegen den Unternehmer zu beenden.
Nach Überzeugung der Anklage wusste Wolbergs, dass ihm Vorteile gewährt wurden – und dass diese seine Amtsführung beeinflussen sollten. Der Staatsanwalt sprach von einer „hohen kriminellen Energie“.
Zudem sei dem Angeklagten klar gewesen, dass die einzelnen Spenden letztlich von dem Bauträger stammten. Strafmildernd berücksichtigte die Anklage unter anderem die lange Verfahrensdauer sowie die bereits verbüßte Untersuchungshaft.
Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück. Dass die Spenden unter 10.000 Euro gelegen hätten und deshalb nicht veröffentlicht werden mussten, sei rechtmäßig und übliche Praxis.
Wolbergs habe nicht gewusst, dass der Unternehmer sich Vorteile erhofft habe. „Hier steht Aussage gegen Aussage.“
Kritik äußerte der Verteidiger auch daran, dass der Bauträger im aktuellen Verfahren nicht als Zeuge vernommen wurde. Neben der langen Dauer des Verfahrens führte er auch die intensive mediale Berichterstattung und die Untersuchungshaft zugunsten seines Mandanten an. Wolbergs habe beruflich und finanziell alles verloren. Seine Existenz sei zerstört. „Die Vorstellung, dass der Angeklagte jetzt noch ins Gefängnis gehen soll, setzt dem Ganzen die Krone auf.“
In seinem letzten Wort wandte sich Wolbergs direkt gegen die Argumentation der Staatsanwaltschaft. „Ich nehme nur mein Recht wahr, mich gegen etwas zu wehren, was ich für falsch halte. Sie meinen, in meinen Kopf schauen zu können, das können Sie aber nicht“, sagte er.
Zudem betonte er: „Es hat nie, nie, nie von mir eine Entscheidung gegeben für irgendeinen, der gespendet hat.“
Das Verfahren vor dem Landgericht München I ist eine teilweise Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht Regensburg aus den Jahren 2018 und 2019. Damals wurde der Kommunalpolitiker wegen zweier Fälle der Vorteilsnahme verurteilt, blieb jedoch ohne Strafe. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im November 2021 teilweise auf. Die Richter stuften es als zu milde ein und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer in München.
dpa / MF