Di, 07.08.2018 , 08:24 Uhr

München und Nürnberg: Werden nächtliche Alkoholverbote ausgedehnt?

Die Städte München und Nürnberg überlegen, die seit 2017 geltenden nächtlichen Alkoholverbote rund um ihre Hauptbahnhöfe auf den ganzen Tag auszudehnen. In Nürnberg will der Stadtrat bereits nach der Sommerpause darüber entscheiden. In München wird eine Ausweitung gerade geprüft. Derzeit gilt die sogenannte Alkoholverbotsverordnung (AVV) in beiden Städten täglich von 22 bis 6 Uhr.

«Das neue Polizeiaufgabengesetz gibt uns die Möglichkeit, das Alkoholverbot rund um die Uhr auszusprechen – bisher war dies gesetzlich nicht möglich», sagte der Leiter des Nürnberger Ordnungsamtes, Robert Pollack. Der Grund für die Ausdehnung ist einfach: «Das Verbot hat sich bewährt», resümierte Pollack.

Vor allem die Ballung von alkoholisierten Menschen, die der Bevölkerung Angst gemacht hätten, gebe es so jetzt kaum mehr vor dem Nürnberger Hauptbahnhof. «Klar, wir lösen damit nicht das Problem Alkoholabhängigkeit, aber die Bevölkerung fühlt sich sicherer.»

Auch Alexander Stumpf vom Kreisverwaltungsreferat München spricht von einem Erfolg, der sich an der polizeilichen Kriminalstatistik ablesen lasse. So seien im Jahr 2016 noch 263 Delikte verzeichnet worden, die um den Münchner Hauptbahnhof nachts unter Alkoholeinfluss begangen wurden. Im vergangenen Jahr seien es nur noch 203 gewesen. Sogenannte Rohheitsdelikte – etwa Raub und Körperverletzung – gingen im gleichen Zeitraum von 155 auf 92 Fälle zurück. Ob ein rund um die Uhr gültiges Verbot Sinn mache, werde derzeit überlegt, berichtete Stumpf. Noch liege aber kein Ergebnis vor.

Auch in Nürnberg entwickelten sich rund um den Hauptbahnhof die Betäubungsmittel- und Körperverletzungsdelikte laut Polizei rückläufig. Nicht nur die AVV habe dazu beigetragen, betonte Polizeisprecher Robert Sandmann. Es habe ein ganzes Bündel an Maßnahmen gegeben. Auch die Bundespolizei und verschiedene Hilfseinrichtungen hätten daran mitgewirkt.

In Nürnberg trat das Alkoholverbot am 1. Januar 2017 in Kraft, in München 20 Tage später. In der Landeshauptstadt wurden seitdem rund 1500 Verstöße von der Polizei registriert. Die Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferates leite bei jeder Anzeige ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, das in der Regel mit einem Bußgeldbescheid ende, erläuterte Alexander Stumpf.

Für die Betroffenen kann das teuer werden: Ein erster Verstoß kostet 75, ein zweiter 100 und jeder weitere 150 Euro. Stumpf zufolge zeigen die Bußgelder Wirkung: «Da im Jahr 2017 nur gegen 27 Personen wegen mehrfacher Verstöße ein Aufenthalts- und Betretungsverbot erlassen wurde, ist von der Einsicht der betroffenen Personen auszugehen.»

In Nürnberg sind die Fallzahlen deutlich geringer: 37 Anzeigen im Zusammenhang mit der AVV gingen beim Rechtsamt der Stadt bislang ein. Außerdem wurden 51 Betretungsverbote erlassen. Ein Betroffener zahlte nicht, woraufhin vom Verwaltungsgericht ersatzweise Haft angeordnet wurde.

Weiterhin kein Alkoholverbot wird es vor dem Hauptbahnhof in Regensburg geben. Der Vorplatz befindet sich dort – anders als in München und Nürnberg – nicht auf städtischem Gebiet, sondern gehört der Deutschen Bahn. «Es gibt seitens der Bahn an keinem Bahnhof in Ostbayern ein Alkoholverbot», betonte Bahnsprecher Anton Knapp.

In Würzburg regelt die Sicherheitssatzung den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen. So ist es in der gesamten Innenstadt – und damit auch vor dem Hauptbahnhof – nicht erlaubt, «sich zum Alkoholgenuss außerhalb von Freischankflächen aufzuhalten oder zu verweilen, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden kann.»

Stadtsprecher Christian Weiß spricht von einem «leichten Alkoholverbot». Wenn ein Pärchen Prosecco trinke, drücke man schon ein Auge zu, gegen ein Saufgelage gehe der Kommunale Ordnungsdienst aber vor.

dpa/MF

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